Leistungen

Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.

In drei Schritten zum Antrag:

1. Schritt:

a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.

b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.

2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.

3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen. 

Welche Erlaubnisse gibt es?

  • geographische Allgemeinerlaubnis
  • geographische Einzelerlaubnis
  • eine Betriebsgenehmigung 

Was ist eine Betriebsgenehmigung?

In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss. 

Beispiel:
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.

Zuständige Stelle

das Referat 46.2 des Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Im Regierungsbezirk Freiburg ist die Außenstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Freiburg zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besitzen

  • ein Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • den A2 EU Kompetenznachweis,
  • eine UAS Betreibernummer vom Luftfahrtbundesamt,
  • die Unterlagen wie Betriebshandbuch (ConOps), SORA Unterlagen und gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Verfahrensablauf

Sie erfahren,

  • ob Sie eine Erlaubnis benötigen und
  • welche Erlaubnis Sie benötigen.

Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • A2 EU Kompetenznachweis
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA Risikobewertung

Kosten

Betriebsgenehmigung: ab EUR 200,00 (je nach Prüfungsaufwand)

Bearbeitungsdauer

Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

27.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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