Leistungen

Lehramtsprüfung ablegen

Wer sich für den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers entscheidet, absolviert in der Regel ein Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Zuständige Stelle

Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beziehungsweise die zentralen Prüfungsämter für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik bei den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Lehrerausbildung beginnt im Allgemeinen mit dem Studium an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder weiteren Hochschule. Diese erste Phase der Lehrerausbildung wird nach einem erfolgreich absolvierten Studium aus Bachelor- und Masterstudiengang mit einem Master of Education spezifisch für ein bestimmtes Lehramt abgeschlossen. In Fächern mit einem erhöhten Bedarf können auch Absolventinnen und Absolventen anderer geeigneter Masterstudiengänge zur zweiten Phase zugelassen werden.

Als zweite Phase folgt ein entsprechender Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung steht.

Verfahrensablauf

  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  • Absolvieren der Prüfungsteile der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung:
    • Schulrechtsprüfung
    • Beurteilung der Unterrichtspraxis
    • Dokumentation/Hausarbeit (bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)
    • Kolloquien, Schulleiterbeurteilung
  • Bei erfolgreichem Abschluss: Erhalt des Zeugnisses.

Fristen

Die Fristen werden durch die Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt sowie durch Terminpläne geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen gehen aus den Regelungen der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt hervor.

Erforderliche Unterlagen für die Durchführung der Prüfung (Formulare) werden durch die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts zur individuellen Bearbeitung und Einreichung zur Verfügung gestellt.

Kosten

Es entstehen keine gesonderten Kosten bei der Durchführung der Prüfung.

Bearbeitungsdauer

  • Während des Absolvierens des Vorbereitungsdienstes je nach Anlass innerhalb von 18 Monaten
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung und Inanspruchnahme des Rechtsweges geschieht die Bearbeitung nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes. Die Dauer ist abhängig vom individuellen Einzelfall.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.

Freigabevermerk

16.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....