Leistungen

Umweltinformationen beantragen

Als interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg oder juristische Person haben Sie das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den freien Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen.

Der Begriff der Umweltinformation ist sehr weit gefasst. Hierunter fallen beispielsweise Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Organismen, Energie, Strahlung oder Lärm.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen.

Der Zugang kann Ihnen eröffnet werden durch:

  • Auskunftserteilung
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • in sonstiger Weise

Zuständige Stelle

diejenige Behörde, die über die gewünschten Informationen verfügt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Um Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle einreichen. Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann deshalb beispielsweise auch elektronisch gestellt werden.

In Ihrem Antrag müssen Sie konkretisieren, welche Informationen Sie in welcher Form erhalten möchten. Sie haben die Möglichkeit, Akten vor Ort einzusehen oder die Übermittlung von Auskünften zu verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • Für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte: keine
  • Für die Übermittlung von Umweltinformationen fallen Gebühren an, wenn der Bearbeitungsaufwand drei Stunden übersteigt.

Bearbeitungsdauer

Die informationspflichtige Stelle entscheidet binnen eines Monats, ob Ihnen der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt werden kann oder nicht.
Eine Ausnahme ist bei umfangreichen und komplexen Informationsbegehren möglich. Hier kann die Frist auf zwei Monate verlängert werden.

Hinweise

Sie haben nur einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, über die die informationspflichtige Stelle tatsächlich verfügt.

Die informationspflichtige Stelle muss die von Ihnen angefragten Umweltinformationen nicht erstellen. Weiß die informationspflichtige Stelle, bei welcher Behörde die Informationen vorliegen, so muss sie diese automatisch weiterleiten. Die antragstellende Person bekommt dann eine Information zu der Weiterleitung.

Freigabevermerk

31.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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