Was ist wichtig

Amtliche Bekanntmachung

Termine

weitere Termine

Ausbildungsplätze

Seid ihr auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz?
Diese Infoseite kann Euch vielleicht weiterhelfen ...

Tourismus

Aus dem Gemeinderat

Mit diesem Link erreichen Sie den Facebook-Auftritt der Stadt

Verfahrensbeschreibungen

Gesundheits-Check-up

Der Gesundheits-Check-up dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit.

Frauen und Männer ab dem 36. Lebensjahr haben alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up.

Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten soll – soweit möglich – im Zusammenhang mit einer Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen angeboten werden.

Zuständige Stelle

Ihr Hausarzt

Verfahrensablauf

Um den Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.

Er umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Gespräch mit Ihnen, unter anderem über Ihre medizinische Vorgeschichte, Erkrankungen in der Familie und Ihrem beruflichen und sozialen Leben
    Dabei können gegebenenfalls Risikofaktoren für chronische Erkrankungen gefunden werden.
  • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)
  • Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit)
  • Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist

Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt dafür sorgen, dass weiter gehende gezielte Untersuchungen erfolgen und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Kosten/Leistung

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Eine Praxisgebühr muss nicht gezahlt werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren hat ihn am 31.08.2010 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.