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Verfahrensbeschreibungen

Hilfe für junge Volljährige beantragen

Die Hilfe für junge Volljährige soll jungen Erwachsenen helfen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu führen.

Haben Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann soll sie verhindern, dass mit Ihrer Volljährigkeit die Hilfe plötzlich abbricht.

Als "Hilfe für junge Volljährige" sind alle Hilfen zur Erziehung möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind. Beispiele:

  • Beratung im Sinne der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistandschaft (Betreuungshilfe)
  • eine zeitlich begrenzte außerfamiliäre Unterbringung (z.B. Heimpflege)
  • sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung

Die Hilfe für junge Volljährige können Sie höchstens bis zu Ihrem 27. Geburtstag in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • Sie sind zwischen 18 und 27 Jahre alt.
  • Junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bekommen haben, können die Hilfe erhalten, wenn
    • ihre Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint und/oder
    • erzieherischer Bedarf besteht (z.B. seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Familienprobleme).

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Dieses entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf die Hilfe für junge Volljährige haben und hilft Ihnen bei der Beantragung.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Haben Sie vor der Volljährigkeit keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten? Dann können Sie die Hilfe nur bis zu Ihrem 21. Geburtstag beantragen.

Kosten/Leistung

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.