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Verfahrensbeschreibungen

Religionsunterricht - Abmeldung erklären

In Baden-Württemberg können Schüler und Schülerinnen an den öffentlichen Schulen evangelischen, katholischen, altkatholischen, jüdischen, syrisch-orthodoxen, alevitischen und – bisher an einzelnen Standorten – islamisch-sunnitischen Religionsunterricht besuchen. Religionsunterricht ist für die Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft ein Pflichtfach. Wenn Sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden.

Daneben bieten viele Schulen das Pflichtfach "Ethik" an. Hieran muss teilnehmen, wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt.

Sie können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter  von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Vorher entscheiden Ihre Eltern oder die sonst Erziehungsberechtigten darüber. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern Sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden.

Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.

Zuständige Stelle

die jeweilige Schule

Voraussetzungen

Sie müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegen stehen.

Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht statthaft.

Verfahrensablauf

Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der Schulleitung ab. Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie sie persönlich abgeben. Die Schulleitung lädt in dem Fall auch Ihre Eltern zu diesem Termin ein. Wenn Sie unter 14 Jahre alt sind, müssen Ihre Eltern unterschreiben.

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Klasse,
  • Datum und
  • Unterschrift des Schülers oder der Schülerin

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres

Kosten/Leistung

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.12.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.