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Verfahrensbeschreibungen

Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen

Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann? Dann können Sie beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird.

Besucht Ihr Kind bereits die 1. Klasse, ist eine Zurückstellung während des ersten Schulhalbjahres ebenfalls möglich. Der Zurückstellung müssen Sie als Eltern zustimmen.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Antragstellung beraten. Wenden Sie sich an

  • die Schulleitung,
  • die Kooperationslehrkraft der Grundschule oder
  • die für die Grundschule zuständige Beratungslehrkraft

Zuständige Stelle

die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben

Verfahrensablauf

Sie können die Zurückstellung Ihres Kindes vom Schulbesuch formlos schriftlich bei der jeweiligen Grundschule beantragen. Diese entscheidet darüber und benachrichtigt Sie schriftlich. Die Schule bezieht in die Entscheidung ein Gutachten des Gesundheitsamtes mit ein.

Hinweis: Die Zeit der Zurückstellung zählt nicht zur Dauer der Grundschulpflicht. Ihr Kind wird ohne besonderen Antrag im nächsten Schuljahr eingeschult.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Es ist empfehlenswert, den Antrag gleich bei der Schulanmeldung zu stellen.

Kosten/Leistung

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.05.2013 freigegeben.

Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.