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Aus dem Gemeinderat

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Lebenslagen

1. Fahrerlaubnis

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie dazu eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Sie müssen sowohl die theoretische Ausbildung als auch die praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren und in beiden Bereichen eine Prüfung ablegen. Falls Sie diese Prüfungen nicht bestehen sollten, können Sie sie nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums wiederholen, jedoch frühestens nach zwei Wochen.

Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt. Der Fahrerlaubnisantrag ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Der Prüfauftrag verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich ablegen.

Durch die Einführung der neuen Führerscheinklassen besteht häufig noch Unklarheit darüber, welche der neuen Klassen den immer noch bekannteren alten Führerscheinklassen von 1 bis 5 entsprechen.

Tipp: Informationen zu den Führerscheinklassen und zum Führerscheinrecht bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ihn am 08.05.2012 freigegeben.
Die hier dargestellten Informationen werden von service-bw übernommen und regelmäßig aktualisiert.