Pressemitteilung der LEA

Photovoltaikanlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte

Betreiber:innen von Haus-Photovoltaikanlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz seit Anfang 2023 attraktivere Rahmenbedingungen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) informiert.

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben, verbesserte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Konditionen für Verbraucher:innen, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, eine typische Größe für Einfamilienhäuser.

Eine Änderung aus dem EEG wurde bereits vorgezogen: Seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Zwar gelten bei Volleinspeisung höhere Vergütungssätze doch Silke Steingrube, Energieexpertin der LEA, betont: „Für die meisten Verbraucher:innen ist es trotzdem am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“

Neu ist zudem, dass neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bis Ende 2022 musste sie auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Weitere Erleichterungen bei der Erzeugung von Solarstrom gibt es bei der Einkommensteuer: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.

Wer mehr wissen möchte, kann am Donnerstag, den 25. Mai 2023 um 19:00, den VHS-Vortrag „Meinen Strom? Mach ich selbst!“ der LEA in Markgröningen besuchen. Anmeldung erfolgt auf der Website der Schiller-Volkshochschule unter der Kursnummer 23A131225.

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....