Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen.
Die Ausfertigung der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Stadt Besigheim mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:
Schaukasten am Rathaus, Marktplatz 12, 74354 Besigheim
(23.08.2023 bis zum 24.9.2023)
Besigheim, 22.08.2023
I/Qasem