Amtliche Bekanntmachung

Rechtsverordnung über die Sperrzeit während des Winzerfestes vom 15. bis 18. 09. 2023

Aufgrund von § 18 Abs. 1 des Gaststättengesetzes für Baden-Württemberg i.d.F. der Bekanntmachung vom 20.11.1998, BGBl. I, S. 3418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2007, BGBl. I, S. 2246, von § 1 Abs. 5 und § 11 der Gaststättenverordnung i.d.F. vom 18.02.1991, GBl. S. 195 und von § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.d.F. vom 24.07.2000, GBl. S. 582, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013, GBl. S. 55, hat der Gemeinderat am 28.02.2023 folgende Rechtsverordnung beschlossen: 

§ 1

Abweichend von § 9 der GastVO beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in Besigheim während des Winzerfestes 2023 jeweils in den Nächten zum 16., 17., 18. und 19. September um 2 Uhr. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Besigheim, den 01.03.2023 

         gez.
Steffen Bühler 
Bürgermeister 

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