Leistungen

Gewerbe abmelden

Wann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden?

  • bei Betriebsaufgabe
  • bei Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde/Stadt. Am neuen Standort ist der Betrieb wieder anzumelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

 

Wer muss die Abmeldung des Gewerbes anzeigen?

  • bei Einzelgewerbebetrieben: der Inhaber
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft): jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter

 

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten

  • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
  • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

Verfahrensablauf

Die Gewerbeabmeldung kann

eingereicht werden.

 Nach Prüfung Ihrer elektronischen Gewerbeabmeldung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusammen mit dem Gebührenbescheid innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Anzeige erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Das Gewerbeamt leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter wie z. B. das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft .

Hinweis: Steht die Betriebsaufgabe eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -verlegung innerhalb eines angemessenen Zeitraums abmelden.

Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, unvollständig, mit falschen Angaben oder unterbleibt sie ganz, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  1. Abmeldevordruck, ausgefüllt und unterschrieben
  2. amtliches Ausweisdokument
  3. ggfs. eine schriftliche Vollmacht

Kosten

Für die Gewerbeabmeldung entsteht eine Gebühr in Höhe von 8,00 € (s. Ziff. 12.1.2 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Besigheim).

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

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