Leistungen

Bewohnerparkausweis beantragen

Mit Umsetzung des Konzepts der Parkraumbewirtschaftung ist es für die Bewohner der Innenstadt möglich, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Den Online-Antrag finden Sie weiter unten.

Dieser berechtigt zum Parken auf den vorgesehenen Parkflächen ohne Parkzeitbegrenzung oder Gebührenpflicht.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Pro Haushalt kann max. 1 Ausweis beantragt werden.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie verfügen nicht über einen eigenen oder angemieteten Stellplatz (die Stadtverwaltung behält sich vor, die Richtigkeit dieser Angabe zu überprüfen)
  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft
  • Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Verfahrensablauf

Den Antrag mit Kopien der erforderlichen Unterlagen können Sie auch wie folgt einreichen:

  • per eMail an verkehr@besigheim.de oder
  • postalisch an Haupt- und Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehr, Marktplatz 12, 74354 Besigheim.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Kopien von:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter ist: Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde

Kosten

Die Gebühren betragen 50 Euro pro Jahr.

Hinweise

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text durchgehend die männliche Form verwendet. Sie schließt alle anderen Formen mit ein.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Besigheim.

Rechtsgrundlage

§ 6a Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 45 Abs. 1b Nr. 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 1 Abs. 1 Tarif Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Besigheim über die Erhebung von Parkgebühren für das Bewohnerparken vom 12.04.2022

Freigabevermerk

Bearbeitung und Freigabe am 25.05.2022 von: Stadt Besigheim, Digitalisierung

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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