Leistungen

Verkehrswertgutachten beantragen

Die Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien ist insbesondere beim Verkauf, in Nachlassangelegenheiten, bei Vermögensauseinandersetzungen in Scheidungssachen, Zwangsversteigerungen aber auch in anderen Lebenslagen von Bedeutung.

Diese Tätigkeit gehört zu den zentralen Aufgaben eines Gutachterausschusses. Die Grundlage dafür bilden die Kennzahlen aus der Kaufpreissammlung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.zgg-bw.de.

Gegenstand einer Verkehrswertermittlung können sein:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

 

Auch freie Sachverständige und andere Stellen können mit der Verkehrswertermittlung von Immobilien beauftragt werden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim ist zuständige Stelle für Verkehrswertermittlungen der folgenden Städte und Gemeinden im nördlichen Landkreis Ludwigsburg:

  • Besigheim
  • Bönnigheim
  • Erligheim
  • Freudental
  • Gemmrigheim
  • Hessigheim
  • Kirchheim am Neckar
  • Löchgau
  • Mundelsheim
  • Walheim

 Er ist ein Gremium aus unabhängigen ehrenamtlichen Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle ihnen während ihrer gutachterlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.

Gutachten werden in nichtöffentlicher Sitzung von ortskundigen Gutachtern des Gemeinsamen Gutachterausschusses beraten und beschlossen. Dabei wird das Gremium in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig.

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss erfordert einen schriftlichen Antrag.

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Bevollmächtigte, Erben, gesetzliche Betreuer)
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

Verfahrensablauf

Der Antrag zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu richten. Im Antrag muss die Antragsberechtigung dargelegt und ggfs. Nachweise beigefügt werden. Im Antrag ist genau anzugeben, welches Objekt bewertet werden soll.

Nach Eingang Ihres Antrags vereinbart der Sachverständige der Geschäftsstelle mit Ihnen i.d.R. einen Termin zur Erstbesichtigung vor Ort. An einem zweiten und letzten Vor-Ort-Termin, dem Sitzungstag , machen sich die Gutachter des Beschlussgremiums dann ein eigenes Bild von der zu bewertenden Immobilie. In der sich direkt anschließenden nichtöffentlichen Sitzung legt das Gutachtergremium sodann den Verkehrswert fest.

 

Wichtiger Hinweis bei zu bewertenden Gebäuden/Wohnungen:

Die Mitglieder des Gutachterausschusses sowie der Sachverständige der Geschäftsstelle müssen das Grundstück/Gebäude/die Wohnung zur Vorbereitung des Gutachtens betreten können. Stimmen Sie sich als Antragsteller daher rechtzeitig mit dem Eigentümer oder dem Wohnungsinhaber ab.

 

 Das beschlossene Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form. Darin werden ausführlich alle wertrelevanten Faktoren benannt und die Höhe des Verkehrswerts nachvollziehbar dargelegt. Soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, haben Gutachten keine bindende Wirkung gegenüber Dritten.

 

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • handschriftlich unterzeichneter Antrag des Berechtigten
  • ggfs. Nachweise über die Antragsberechtigung, soweit Sie nicht grundbuchrechtlicher Eigentümer sind

Alle Unterlagen können digital über service-bw eingereicht werden.

Kosten

Die Erstattung von Gutachten ist gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühr ist in der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Besigheim festgelegt und bemisst sich nach dem Verkehrswert. Näheres dazu finden Sie hier.

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie das ausgefertigte Gutachten innerhalb von 2 Wochen nach der beschließenden Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Bearbeitung und Freigabe am 30.06.2022 von: Stadt Besigheim, Sachgebiet Digitalisierung

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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