Leistungen

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen

  • Förderung von Maßnahmen, die Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen:
    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
    • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
    • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
    • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
  • Förderdauer ist abhängig vom Unterstützungsbedarf
  • Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber
  • Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter kann Träger beauftragen oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausstellen

Zuständige Stelle

die für Ihnre Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • arbeitslos,
    • von Arbeitslosigkeit bedroht,
    • Ausbildung suchend gemeldet oder
    • erhalten Arbeitslosengeld II.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.

  • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine geeignete Unterstützung zu erhalten.
  • Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden.

Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.

Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.

Fristen

  • Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für den Antrag: keine
  • für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind

Bearbeitungsdauer

Je nach Einzelfall unterschiedlich

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2019 freigegeben.

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....