Leistungen

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers/einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.

Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

 

Es gibt 2 Arten von Führungszeugnisssen:

  • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
  • Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.

Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten.

Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere EU-Staatsangehörigkeiten, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt; bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ein erweitertes Führungszeugnis ist gesetzlich vorgeschrieben oder Sie brauchen es in bestimmten Fällen für eigene oder behördliche Zwecke, weil Sie mit Minderjährigen oder Pflegebedürftigen in ständigem Kontakt sind.

Diese Fälle sind:

  • Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
  • Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
  • Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Hinweis: Wenn Sie nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • amtliches Ausweisdokument
  • ggfs. eine schriftliche Vollmacht
  • bei einem behördlichen Führungszeugnis: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck

Hinweis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solöchen Führungszeugnissses vorliegen.

Sie können Ihr Führungszeugnis direkt im Online-Portal beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Dazu benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • AusweisApp2

Kosten

13,00 €

Rechtsgrundlage: Anlage zu § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)

 

Bearbeitungsdauer

  • bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit: 5 - 10 Werktage
  • bei anderer EU-Staatsbürgerschaft: 15 - 20 Werktage

Hinweise

Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten.

Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen.

Freigabevermerk

Bearbeitung und Freigabe am 17.05.2022 von: Stadt Besigheim, Digitalisierung

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