Landesfamilienpass

Beim Bürgermeisteramt Besigheim können für 2022 Landesfamilienpässe für Familien mit Haupt-wohnsitz in Besigheim beantragt werden. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Berechtigt sind Familien:

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
  • die nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht in eheähnlicher Lebensgemeinschaft;
  • mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50% in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2022 insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben kann er mit der Gutscheinkarte noch 21 nichtstaatliche Einrichtungen besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Aufgrund der fortlaufenden Coronalage erkundigen Sie sich vor dem Besuch bei dem Anbieter, ob und in welcher Form ein Besuch möglich ist. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Auf der Homepage der Staatlichen Schlösser und Gärten (www.schloesser-und-gaerten.de) ist online eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.

Darüber hinaus können die Landesfamilienpassinhaber auch sonntags an einer kostenlosen Stadtführung in Besigheim von April-Oktober teilnehmen. Eine Anmeldung ist bei der Bürgerinfo unter Tel. 8078-0 erforderlich.

Wesentliche Neuerung ist auch, dass in den Pass neben der berechtigten Person auch weitere 4 vorher festgelegte Begleitpersonen (z.B. Oma) eingetragen werden können. Es können aber auch weiterhin nur 2 Personen ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. Falls den bisherigen Landesfamilienpass in einen neuen Landesfami-lienpass mit Begleitpersonen umtauschen wollen, mailen Sie bitte unter A.Bila-Joos@Besigheim.de.  

Familien mit minderjährigen Kindern, die bereits im Jahr 2021 einen neuen Landesfamilienpass oder eine Gutscheinkarte von der Stadt Besigheim erhalten haben, wurden die neuen Gutschein-karten für 2022 bereits zugestellt.

Für Familien mit volljährigen kindergeldberechtigten Kindern ist ein aktueller Nachweis über den Kindergeldbezug nötig. Bitte werfen Sie den Nachweis in den Briefkasten am Rathaus ein oder mailen Sie diesen A.Bila-Joos@Besigheim.de, wenn Sie den Landesfamilienpass weiterhin nutzen möchten.

Bei Rückfragen oder einer Neuausstellung melden Sie sich bei Frau Bila-Joos unter Tel.07143/ 8078-225 oder E-Mail A.Bila-Joos@Besigheim.de.

Besigheim 20.01.2022
I/Js-452.8

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Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

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Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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