Amtliche Bekanntmachung
Fälligkeit von Gewerbesteuer, Grundsteuer und Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.05.2022 die Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für 2022, der Grundsteuer-Teilbetrag für 2022 und der Abschlag für die Verbrauchsabrechnung 2022 (Wasser und Abwasser) zur Zahlung fällig werden.
Die Höhe der Zahlungen ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.
Sofern der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin eingezogen. SEPA-Lastschriftmandate können auch unter www.Besigheim.de -> Bürger -> Dienstleistungen -> Formulare heruntergeladen werden.
Konten der Stadt Besigheim: (Bitte Mandatsreferenz/Buchungszeichen angeben!):
Kreissparkasse Ludwigsburg | IBAN: DE53 6045 0050 0006 0026 17 |
BIC: SOLADES1LBG | |
VR-Bank Ludwigsburg eG | IBAN: DE38 6049 1430 0400 1220 06 |
BIC: GENODES1VBB |
Besigheim, 11.05.2022
II/kr