Amtliche Bekanntmachung
Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten
Zum Schutz von Feiertagen ist im Landesglücksspielgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 20.11.2012 ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie dem Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.
Die Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.
Das Verbot gilt im Jahr 2022 an folgenden Feiertagen:
Karfreitag, 15. April- Allerheiligen, 1. November
- Volkstrauertag, 13. November
- Allgemeiner Buß- und Bettag, 16. November
- Totensonntag, 20. November
- Heiligabend, 24. Dezember
- Erster Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember
Wir bitten um Beachtung.
Besigheim, 08. April 2022
Stadtamt I, Az. 108.30/108.10/Ke/le