Amtliche Bekanntmachung

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 30.01.2018 der Stadt Besigheim, zuletzt geändert am 18.10.2022

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.03.2023 folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 30.01.2018 der Stadt Besigheim, zuletzt geändert am 18.10.2022 beschlossen:

Art. 1

Die Anlage zur Friedhofssatzung wird wie folgt geändert:

Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung vom 30.01.2018, zuletzt geändert am 18.10.2022

- Gebührenverzeichnis -

1. Verwaltungsgebühren

1.1 Für die Genehmigung der Aufstellung und die Veränderung eines Grabmals: 34,00 €
1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
a) für den Einzelfall
b) für eine Dauerzulassung
  8,00 €53,00 €
1.3 Für die Zulassung der gewerbsmäßigen Grabpflege 34,00 €
1.4 Für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 69,00 €
     

2. Benutzungsgebühren

2.1 Grabaushubgebühren                      
  a) für die Aushebung eines einfach tiefen Grabes und die übrigen Geschäfte einschl. Bodenabfuhr 1.150,00 €
  b) für die Aushebung eines doppelt tiefen Grabes und die übrigen Geschäfte einschl. Bodenabfuhr 1.450,00 €
  c) wenn ein Grabstein zu entfernen ist, ein Zuschlag von 260,00 €
  d) für die Aushebung eines Urnengrabes 240,00 €
  e) für die Beisetzung in einem Baumgrab  160,00 €
  f) für die Aushebung eines Grabes für Tot-, Fehlgeburten und Kinder bis 10 Jahren 440,00 €
  g) für die Arbeiten an Samstagen, ein Zuschlag von  240,00 €
2.2 Benutzung der Aussegnungshalle  
  a) Benutzung eines Aufbahrungsraumes pro Bestattung 130,00 €
  b) Benutzung der Aussegnungshalle für Trauergottesdienste 360,00 €

3. Grabberechtigungsgebühren

3.1 a) Überlassung eines Wahlgrabes für eine Nutzungszeit von 20 Jahren 2.040,00 €
  b) für ein Familiengrab mit doppelter Breite  3.640,00 €
  c) für ein Urnenwahlgrab 1.890,00 €
3.2 a) Überlassung eines Reihengrabes für Erwachsene (Ruhezeit 20 Jahre) 1.640,00 €
  b) Überlassung eines anonymen Reihengrabes für Erwachsene (Ruhezeit 20 Jahre)   1.980,00 €
  c) für Kinder bis zu 10 Jahren                 850,00 €
3.3 Überlassung eines Urnen-Reihengrabes 1.140,00 €
3.4 Überlassung eines anonymen Urnengrabes 1.260,00 €
3.5 Urnenbestattung unter Bäumen
- pro Grabstelle (auch im gleichen Segment) 
(Die Kosten für die Grabtafel -einschl. Anteil am Befestigungsring-werden nach Aufwand in Rechnung gestellt)
2.000,00 €
3.6 Verlängerung der Nutzungszeit um eine weitere Ruhezeit von 20 Jahren  
  a) für ein Wahlgrab (einstellig) 2.040,00 €
  b) für ein Familiengrab mit doppelter Breite 3.640,00 €
  c) bei Urnenwahlgräbern        1.890,00 €
3.7 Bei ausnahmsweiser Verlängerung der Nutzungszeit um eine Teilnutzung wird eine entsprechende Teilgebühr erhoben. Es findet eine monatsgenaue Abrechnung statt.  

4. Gebühr für Auswärtige

Gebühren für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des § 1 Abs.1 Satz 3 der Friedhofsordnung werden zu 100%-iger Kostendeckung erhoben.

4.1 a) Überlassung eines Wahlgrabes für eine Nutzungszeit von 20 Jahren 
            
2.400,00 €
  b) für ein Familiengrab mit doppelter Breite  4.270,00 €
  c) für ein Urnenwahlgrab 2.220,00 €
4.2 a) Überlassung eines Reihengrabes für Erwachsene (Ruhezeit 20 Jahre)   1.920,00 €
  b) Überlassung eines anonymen Reihengrabes für Erwachsene (Ruhezeit 20 Jahre)   2.330,00 €
  c) für Kinder bis zu 10 Jahren  1.000,00 €
4.3 Überlassung eines Urnen-Reihengrabes 1.340,00 €
4.4 Überlassung eines anonymen Urnengrabes 1.470,00 €
4.5 Urnenbestattung unter Bäumen
 - pro Grabstelle (auch im gleichen Segment)
(Die Kosten für die Grabtafel -einschl. Anteil am Befestigungsring- werden nach Aufwand in Rechnung gestellt).
2.350,00 €
4.6 Verlängerung der Nutzungszeit um eine weitere Ruhezeit von 20 Jahren  
  a) für ein Wahlgrab (einstellig)   2.400,00 €
  b) für ein Familiengrab mit doppelter Breite 4.270,00 €
  c) bei Urnenwahlgräbern  2.220,00 €
4.7 Bei ausnahmsweiser Verlängerung der Nutzungszeit um eine Teilnutzung wird eine entsprechende Teilgebühr erhoben.
Es findet eine monatsgenaue Abrechnung statt.
 
     
     

5. Für Leistungen der Stadt, die in dieser Gebührensatzung nicht aufgeführt sind, werden die der Stadt entstandenen Auslagen als Gebühren berechnet.

Art. 2

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 30.01.2018 der Stadt Besigheim, zuletzt geändert am 18.10.2022 tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Besigheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.

Ausgefertigt:
Besigheim, den 22.03.2023

      gez.
Steffen Bühler
Bürgermeister

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....