
Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 28.11.2017 mit Änderung vom 17.12.2019, 15.12.2020 und 06.12.2022
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 21.03.2023 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 28.11.2017 mit Änderung vom 17.12.2019, 15.12.2020 und 06.12.2022 beschlossen:
Art. 1
§ 36 WVS wird wie folgt geändert:
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 28) 6,05 €.
Art. 2
Diese Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 28.11.2017 mit Änderung vom 17.12.2019, 15.12.2020 und 06.12.2022 tritt zum 01.04.2023 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Besigheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
Ausgefertigt:
Besigheim, den 22.03.2023
gez.
Steffen Bühler
Bürgermeister