Amtliche Bekanntmachung
Widmung öffentlicher Verkehr
Nach § 5 i. V. m. § 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) wird der im südlichen Enzpark befindliche Platz an der Mühle dem öffentlichen Verkehr gewidmet (Plan anbei).
Der Platz kann genutzt werden für Veranstaltungen im Rahmen einer Sondernutzung und ist generell zum Aufenthalt der Allgemeinheit bestimmt.
Besigheim, 14.03.2023
gez.
Steffen Bühler
Bürgermeister
Plan: