Wiedervermietungsprämie

Fördermöglichkeiten im Rahmen des Leerstandsmanagements

Seit einigen Jahren spitzt sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt immer weiter zu. Dies macht sich vor allem durch ein Angebotsdefizit, durch eine große Nachfrage und auch durch hohe Mieten auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar. Trotz dieser angespannten Situation wird der vorhandene Wohnraum nicht vollständig genutzt und Wohnungen stehen zum Teil schon länger leer.

Um diesen ungenutzten Wohnraum zu aktivieren hat das Land Baden-Württemberg das Förderprogramm „Kommunale Leerstandsaktivierung (Wiedervermietungsprämie)“ ins Leben gerufen. Zentrales Ziel des Förderprogramms ist es, längeren Wohnraumleerstand zu vermeiden und die nicht genutzten Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen.

Die Prämie ist von den Kommunen zu beantragen und wird auch an diese ausgezahlt. Die Stadt Besigheim möchte diese Prämie größtenteils an die Eigentümer weitergeben. Deshalb melden Sie sich bei uns, wenn Sie Eigentümer einer leerstehenden Wohnung oder eines leerstehenden Gebäudes sind und profitieren Sie von der Wiedervermietungsprämie.

Wie funktioniert die Wiedervermietungsprämie?
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Wohnraum stand zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer
  • es besteht ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristetes Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • der Wohnraum unterliegt keiner Bindung mit einer Belegungspflicht nach dem Landeswohnraumförderprogramm
  • der Antrag muss binnen fünf Monaten nach Abschluss des Mietvertrags bei der Stadt Besigheim beantragt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, fördert das Land die Wiedervermietung des Wohnraums mit einem Betrag in Höhe von zwei Nettomonatskaltmieten, maximal jedoch 2.000 €, je wiedervermieteter Wohnung.

Das Fördervolumen ist begrenzt und das Förderprogramm endet mit Ablauf des 31.12.2023. Je schneller Sie sich also dazu entschließen Ihre leer stehende Wohnung dem Wohnungs-markt zur Verfügung zu stellen, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Prämie erhalten.

Weitere Informationen zum Verfahren und der Antragstellung erhalten Sie im Bürgermeisteramt Besigheim, Stadtentwicklung und Bauverwaltung, FB III; Frau Lober (Tel. 07143 8078-215, s.lober@besigheim.de).

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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