Amtliche Bekanntmachung

Wirtschaftsplansatzung der Abwasserbeseitigung Besigheim für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 21.03.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen  EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von  2.232.900
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von  -2.232.900
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0
   
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen  
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
 
2.070.980
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -1.600.320
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Erfolgsplans

 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
470.660
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 172.300
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -670.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von  -497.700
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 
 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-27.040
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 580.590
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von  -553.550
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
27.040
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
 0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 580.590 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf  0 Euro festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 800.000 Euro.

Besigheim, den 22.03.2023
 
         gez.
Roland Hauber
1. Betriebsleiter

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

II. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Besigheim am 21.03.2023 beschlossenen Wirtschaftsplansatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde gemäß § 121 Abs. 2 GemO vom Landratsamt Ludwigsburg am 21.04.2023 bestätigt.

III. Der Wirtschaftsplan liegt an 7 Tagen, und zwar von
Dienstag, 02.05.2023 bis Mittwoch, 10.05.2023
(je einschließlich)
bei der Stadtkämmerei Besigheim, Marktplatz 7, 2. Stock, Zimmer 203 während der üblichen Dienstzeiten einschließlich des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.03.2023 öffentlich aus.

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regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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