2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverban-des Besigheim - Änderungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat am 09.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss der Verbandsversammlung über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.  

Räumlicher Geltungsbereich 
Die Gemeinde Mundelsheim plant den Bereich südlich der Kläranlage und westlich des Bauhofs und der Sportanlagen neu zu ordnen. Der Geltungsbereich bezieht sich auf die Flst. Nr. 682/2, 682/1, 681, 680, 678 und 679/1 sowie Teilflächen der Flst. Nr. 684, 677 und 693/1.  Maßgeblich ist die Darstellung im zeichnerischen Teil. Er ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten (unmaßstäbliche Darstellung) des Büros KMB, Ludwigsburg vom 28.01.2026: 

Abgrenzung Geltungsbereich „Wert III“:    Ausschnitt mit Darstellung der 2. Änderung: 

Ziel der Änderung  
Die Planung in diesem Bereich sieht vor, die Fläche neben den Sportanlagen zu nutzen, um eine weitere niederschwellige Bewegungsmöglichkeit für jugendliche Biker zu schaffen. Zudem sollen dem angrenzenden Bauhof zusätzliche Flächen zur Unterbringung von Fahrzeugen bereitgestellt und darüber hinaus Flächen zur Unterbringung von Wohnmobilen geschaffen werden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2020-2035 ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan soll in eine Fläche für Gemeinbedarf, öffentliche Grünfläche und Fläche für Versorgungsanlagen (Parkplatz) geändert werden. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Wert III“.  

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Veröffentlichung und Auslegung  
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim einschließlich der Begründung und der bereits vorliegenden 
umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom  
 
23.03.2026 bis 24.04.2026 
- je einschließlich - 
 
im Internet unter www.besigheim.de, Rubrik: 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020-2035 veröffentlicht. 

Alle Unterlagen werden im o.g. Zeitraum auch bei der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, zweiter Stock, westlicher Vorraum (Enzseite) durch eine öffentliche Auslegung während den Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Hier werden auch Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei den Bürgermeisterämtern der Mitgliedskommunen: 
 
  Freudental, Rathaus, 74392 Freudental, 
  Gemmrigheim, Rathaus, 74376 Gemmrigheim, 
  Hessigheim, Rathaus, 74394 Hessigheim, 
  Löchgau, Rathaus, 74369 Löchgau, 
  Mundelsheim, Rathaus, 74395 Mundelsheim, 
  Walheim, Rathaus, 74399 Walheim 
 
ausgelegt und können dort während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar: 

  • Umweltbericht „Wert III“, welcher die Umweltauswirkungen beschreibt und bewertet. Dazu gehören die Bestandsaufnahmen der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale des Gebiets, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Mit dem Umweltbericht werden die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Artenschutz, Wasser, Luft und Klima, Flächen, Landschaftsbild und Erholung bewertet sowie die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt und die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
  • Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung.

Während der Dauer der Planauslage können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtentwicklung@besigheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich oder zur Niederschrift bei den vorstehend genannten Bürgermeisterämtern und bei der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Besigheim erfolgen. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die Angabe des Verfassers und die volle Anschrift angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage des § 4 Landesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt. 

Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan: 
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Besigheim, den 10.03.2026 
III/Ek/-031.34 
 
gez. Dr. Bargmann  
Verbandsvorsitzender