Gesplittete Abwassergebühr
Mitteilung von Flächenveränderungen
Baumaßnahmen sowie Änderungen der versiegelten Flächen (Größe oder Versiegelungsart) müssen vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats der Stadt mitgeteilt werden.
Näheres hierzu entnehmen Sie bitte nachfolgenden Unterlagen: