Solarkataster „Altstadt Besigheim“

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 03.06.2025 das Solarkataster „Altstadt Besigheim“ (Stand 21.05.2025) beschlossen. Das Solarkataster gibt Auskunft, ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, auf den Gebäuden in der denkmalgeschützten Altstadt Besigheims Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Es handelt sich dabei um einer mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmten Planungsgrundlage. Dieses Solarkataster ersetzt jedoch nicht die weiterhin erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Anbei finden Sie den Lageplan sowie den Textteil mit den Gestaltungsvorgaben (Stand 21.05.2025) und den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Vorgehensweise bei der Beantragung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlagen in der Altstadt Besigheim

  1. Prüfung des Lageplans „Solarkataster Altstadt Besigheim“ auf Zulässigkeit. Welcher Fallgruppe ist die Dachfläche zugeordnet? Welche gestalterischen Anforderungen sind zu erfüllen?
  2. Einholung eines den Vorgaben entsprechenden Angebots.
  3. Ausfüllen des Formulars „Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung“ und Einreichung des Antrags nebst Angebot und detailliertem Gestaltungskonzept (u.a. Maße, Abstände, Farbtöne, Befestigung, Verteilung auf der Dachfläche) bei der Stadt Besigheim. Es folgt die Abstimmung der Planung mit der Unteren Denkmalschutz­behörde.
  4. Ausführungsbeginn nach Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.