Kinderbetreuung

In Besigheim sorgen insgesamt 17 Kindertageseinrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft mit individuellen Konzepten und Öffnungszeiten für die Kinderbetreuung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an:

Stadtverwaltung Besigheim
Fachbereich I - Haupt- und Ordnungsverwaltung
Team Kinderbetreuung und Jugendarbeit
 Frau Barth Tel.: 07143/8078-266 oder Frau Goebel: 07143/8078-275 wenden.

Aufnahmekriterien

In den Tageseinrichtungen für Kinder werden grundsätzlich Kinder mit Wohnsitz in Besigheim aufgenommen. Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren (unter 3 Jahre – „U3“) und Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (über 3 Jahre – „Ü3“).  Kinder mit Inklusionsbedarf werden grundsätzlich aufgenommen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Tageseinrichtung für Kinder Rechnung getragen werden kann.

Grundlage für die Vergabe eines Kindergartenplatzes ist grundsätzlich die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Bei einem Krippenplatz die Vollendung des ersten Lebensjahres. Hierbei bestimmt das Geburtsdatum grundsätzlich die Rangfolge bei der Auswahl. Ausnahmen sind möglich, wenn in der Tageseinrichtung auf eine ausgeglichene Gruppenstruktur geachtet werden muss.  Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, so erfolgt die Abwägung nachfolgenden Kriterien, die Aufzählung stellt keine Rangfolge dar:

  • Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern
  • Überwindung und/oder Verhinderung von Sozialhilfebedürftigkeit bzw. ALG II
  • Geschwisterkinder
  • Kinder mit besonderem Hilfebedarf (z.B.: Kinder mit Inklusionsbedarf)

Bei der Auswahl ist insbesondere auf die Vielfalt (Mischung nach Alter, Geschlecht, Herkunftskultur, soziale Lage, besonderer Hilfebedarf) der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder zu achten.

Online Anmeldung

Mit der Online Anmeldung melden Sie Ihr Kind für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Besigheim an. Folgende Dinge müssen Sie angeben:

  • Ihre Personalien
  • Ihre Wunsch Kindertageseinrichtung und zwei alternative Kindertages-einrichtungen
  • Ihr gewünschtes Eintrittsdatum
  • Ihre gewünschte Betreuungszeit

Hier gelangen Sie zur Online Anmeldung:   Link einfügen - https://nhkita.besigheim.de/

Anmeldung eines Platzbedarfes in folgenden Sprachen:

Arabisch
Englisch
Französisch
Türkisch
Ungarisch

Aufnahme – Vereinbarung

Nachdem Sie ein Platzangebot erhalten und bestätigt haben, schließen Sie zusammen mit der Stadt Besigheim eine Aufnahme – Vereinbarung ab. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen beinhaltet der Vertrag unter anderem Informationen und Vereinbarungen zu

Elternbeiträge

  1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag, ggf. zusätzlich Essengeld erhoben. Der Elternbeitrag ist von den Personensorgeberechtigten zu leisten.
  2. Der Elternbeitrag ist in der festgesetzten Höhe von Beginn des Monats zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Es ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen (Anlage 2). Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu bezahlen.
  3. Je Kitajahr ist ein Monat beitragsfrei (August).
  4. Sollte es Personensorgeberechtigten trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrags durch das Jugendamt/Sozialamt) nicht möglich sein, die Elternbeiträge zu leisten, kann der Beitrag um 50% ermäßigt werden. Dies gilt insbesondere für Kinder aus Familien, die in Besitz eines städtischen Familienpasses sind.

Mittagsverpflegung in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen

Text angefragt bei Herrn Koppe
Text angefragt bei Herrn Koppe
Text angefragt bei Herrn Koppe

Finanzielle Unterstützung für Familien

Städtischer Familienpass

Der städtische Familienpass soll einkommensschwächeren Familien die Möglichkeit erleichtern, die öffentlichen Einrichtungen in der Stadt günstiger zu nutzen. Der berechtigte Personenkreis hat jetzt nur noch an einer Stelle bei der Stadtverwaltung die Bedürftigkeit nachzuweisen, um einen Familienpass zu erhalten.

Zum Beispiel ist künftig beim Besuch des Kindergartens oder der Musikschule nur noch der Familienpass vorzulegen um die entsprechende Gebührenermäßigung zu erhalten.

Wer zählt zum berechtigten Personenkreis?

  1. Familien und Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bekommen oder bekommen würden und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  2. Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern die Leistungen nicht von anderen Trägern übernommen werden (z.B. Landratsamt bei Kindergartengebühren).
  3. In Härtefällen ist das Haupt- und Ordnungsamt berechtigt, einen Familienpass auszustellen

Welche Leistungen beinhaltet der städt. Familienpass?

Ermäßigte Eintrittspreise bei allen  kulturellen Veranstaltungen, die von der Stadt aus veranstaltet werden.

Bei den Familienkarten und Familientageskarten für das Mineral-Parkfreibad.

Bei den Gebühren und Elternbeiträgen für die städt. Musikschule, für die Kernzeitbetreuung und beim Besuch des Kindergartens oder einer Kinderbetreuungseinrichtung.

Wo ist der Familienpass erhältlich?

Auf Antrag beim Fachbereich I der Stadt Besigheim, Frau Ruland, Zimmer 105, an der Bürgerinformation und in der Verwaltungsstelle Ottmarsheim.

Landesfamilienpass

Beim Bürgermeisteramt Besigheim können für 2022 Landesfamilienpässe für Familien mit Haupt-wohnsitz in Besigheim beantragt werden. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Berechtigt sind Familien:

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
  • die nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht in eheähnlicher Lebensgemeinschaft;
  • mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50% in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2022 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2022 insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben kann er mit der Gutscheinkarte noch 21 nichtstaatliche Einrichtungen besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Auf der Homepage der Staatlichen Schlösser und Gärten (www.schloesser-und-gaerten.de) ist online eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.

Darüber hinaus können die Landesfamilienpassinhaber auch sonntags an einer kostenlosen Stadtführung in Besigheim von April-Oktober teilnehmen. Eine Anmeldung ist bei der Bürgerinfo unter Tel. 8078-0 erforderlich.

Wesentliche Neuerung ist auch, dass in den Pass neben der berechtigten Person auch weitere 4 vorher festgelegte Begleitpersonen (z.B. Oma) eingetragen werden können. Es können aber auch weiterhin nur 2 Personen ausgewählt werden, die die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. Falls den bisherigen Landesfamilienpass in einen neuen Landesfami-lienpass mit Begleitpersonen umtauschen wollen, mailen Sie bitte unter A.Bila-Joos@Besigheim.de.  

Familien mit minderjährigen Kindern, die bereits im Jahr 2021 einen neuen Landesfamilienpass oder eine Gutscheinkarte von der Stadt Besigheim erhalten haben, wurden die neuen Gutschein-karten für 2022 bereits zugestellt.

Für Familien mit volljährigen kindergeldberechtigten Kindern ist ein aktueller Nachweis über den Kindergeldbezug nötig. Bitte werfen Sie den Nachweis in den Briefkasten am Rathaus ein oder mailen Sie diesen A.Bila-Joos@Besigheim.de, wenn Sie den Landesfamilienpass weiterhin nutzen möchten.

Bei Rückfragen oder einer Neuausstellung melden Sie sich bei Frau Bila-Joos unter Tel.07143/ 8078-225 oder E-Mail A.Bila-Joos@Besigheim.de.

Arbeiten in Kitas

Recrutingvideo      und      Flyer, siehe Anhang