Haushaltssatzung des Zweckverbands Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim (GIM) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 5 Abs. 3 des Gesetzes für die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 24.07.1963 (GBl. S. 114) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gbl. S. 582) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung am 29. September 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:  

§ 1  Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 44.700 € 
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von  - 44.700 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von  0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von  0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von  0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von  0 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 44.700 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -44.700 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von  0 € 
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von  0 € 
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von  0 € 
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf  (Saldo aus 2.3 und 2.6) von  0 € 
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von  0 € 
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von  0 € 

§ 2  
Kreditermächtigung 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 € 

§ 4  Kassenkredite 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 10.000 € 

§ 5  
Verwaltungs- und Betriebskostenumlage

Zur Deckung der Aufwendungen wird die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 gem. § 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 15 der Verbandssatzung auf 44.700 € festgesetzt.

Im Einzelnen werden von den Mitgliedern des Zweckverbandes folgende Umlagebeträge erhoben: 

Mundelsheim 59,33 %  26.520,51 € 
Besigheim  19,60 %  8.761,20 €
Gemmrigheim  8,33 % 3.723,51 € 
Hessigheim 3,43 %  1.533,21 € 
Neckarwestheim  3,43 %  1.533,21 € 
Walheim  5,88 %  2.628,36 €

Der endgültige Umlagebetrag wird bei der Feststellung des Rechnungsabschlusses 2026 festgelegt.  

2. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit 

Gemäß § 121 Abs. 2 GemO i.V. mit § 18 GKZ hat das Landratsamt Ludwigsburg mit Bescheid vom 28.10.2025 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 29.09.2025 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt. 

Gleichzeitig wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite von 10.000 € nach § 89 Abs. 3 GemO genehmigt. 

3. Öffentliche Auslegung 

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO wird der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 an sieben Tagen, und zwar von Montag, 08. Dezember 2025 bis Dienstag, 16. Dezember 2025 (je einschließlich), auf dem Rathaus Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, Zimmer 9, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.  

Ausgefertigt: 
Mundelsheim, den 21.11.2025 
 
    gez. 
Boris Seitz 
Verbandsvorsitzender