Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplansatzungen 2026

I. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) - teilweise in Verbindung mit § 12 Abs. 1 EigBG - werden folgende Satzungen öffentlich bekannt gegeben:

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

II. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Besigheim am 27.01.2026 beschlossenen Haushaltssatzung und Wirtschaftsplansatzungen für das Haushaltsjahr 2026 wurden gemäß § 121 Abs. 2 GemO vom Landratsamt Ludwigsburg am 31.03.2026 bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile gemäß § 87 Abs. 2 GemO und § 89 Abs. 3 GemO (teilweise in Verbindung mit § 12 Abs. 4 EigBG) genehmigt.

III. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO an 7 Tagen, und zwar von Montag, 13.04.2026 bis Dienstag, 21.04.2026 (je einschließlich) bei der Stadtkämmerei Besigheim, Marktplatz 7, 2. Stock, Zimmer 203 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Gleichzeitig liegen auch die Wirtschaftspläne der Versorgungsbetriebe, der Abwasserbeseitigung und des Eigenbetriebes Wohn- und Geschäftsgebäude für das Wirtschaftsjahr 2026 einschließlich des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2026 öffentlich aus.

Besigheim, den 09.04.2026
Fachbereich II