Informationen zur Wasserzähleranlage und zu den Gebühren für Wasser und Abwasser
Die Wasserabrechnungen werden aktuell in den Briefkästen verteilt. Für ein besseres Verständnis und eine bessere Lesbarkeit haben wir ihnen im Folgenden einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Erklärungen zur Wasserabrechnung
Sie haben Ihre Wasserrabrechnung erhalten und können diese nicht richtig nachvollziehen?
Auf den nachfolgenden können Sie ein über folgenden Link ein Muster einer Wasserabrechnung in PDF-Form aufrufen (PDF,791 KB). Die darin gesetzten Zahlen beziehen sich auf die im weiteren Text aufgeführten Zahlen und die dazu gemachten Ausführungen.
Wir hoffen, Ihnen erschließt sich damit die Wasserabrechnung verständlicher und transparenter.
Erklärungen zu Seite 1
- Die Beträge unter "bisher" sind die Beträge, die bereits von Ihnen über Vorauszahlungen bezahlt wurden.
- Die Beträge unter "neu" geben die tatsächlich anfallenden Kosten bzw. den tatsächlichen Verbrauch an.
- In dieser Zeile finden Sie die Werte, die sich auf Ihren tatsächlichen Frischwasserverbrauch im Jahr 2024 beziehen.
- Die Grundgebühr ist abhängig von der Zählergröße. Diese steht auf dem Wasserzähler. Die entsprechenden Beträge finden Sie in § 42 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim. Der Betrag wird monatlich erhoben und ist unabhängig vom Wasserverbrauch.
- In dieser Zeile finden Sie die Werte, die sich auf die bereits geleisteten Vorauszahlungen für Ihren Frischwasserverbrauch im Jahr 2024 beziehen.
- Dies ist der Wert, der für Ihren Frischwasserverbrauch 2024 veranschlagt wurde. Die Kosten für den angegebenen Verbrauch wurden von Ihnen über die Vorauszahlungen bereits geleistet. Der Wert richtet sich nach Ihrem Verbrauch aus dem Jahr 2023.
- Der Wert ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes des aktuellen Jahres und des Zählerstandes des Vorjahres.
- Die Gebührensätze können Sie auch der Wasserversorgungssatzung, bzw. der Abwassersatzung der Stadt Besigheim entnehmen. Die Gebührensätze dienen der Kostendeckung, durch die Gebühren wird kein Gewinn erwirtschaftet.
- Dies ist die Grundgebühr, die nach §42 Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim für Ihre Zählergröße festgelegt wurde. Sie wird monatlich erhoben.
- Jahresbetrag für die monatlich zu entrichtende Grundgebühr; der Betrag wurde bereits über die Vorauszahlungen beglichen.
- Bruttobetrag der gesamten Vorauszahlungen für das Frischwasser für das Jahr 2024
- Der Gebührensatz wird mit dem tatsächlichen Verbrauch multipliziert. Unter "neu" finden Sie somit die tatsächlich anfallenden Kosten für das Jahr 2024.
- Bruttobetrag der tatsächlichen Gesamtkosten für das Frischwasser für das Jahr 2024
- Hier wird die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und den bereits geleisteten Vorauszahlungen für die jeweilige Abgabenart abgebildet.
- Differenz aus tatsächlichen Gesamtkosten und Vorauszahlungen für das Frischwasser; dieser Betrag muss noch bezahlt werden. In der Belegaufstellung (Seite 4) ist der Betrag unter Belege 2024, Gesamtbetrag Wasser 2024 zu finden.
Erklärungen zu Seite 2 - Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der dem Grundstück zugeführten Wassermenge (Frischwasserverbrauch). Für die Schmutzwassergebühr fällt keine Umsatzsteuer an. Nähere Informationen zur Höhe und zur Bemessungsgrundlage der Schmutzwassergebühr finden Sie in §§ 40 und 42 der Abwassersatzung der Stadt Besigheim.
- Veranschlagter Verbrauch von 34 m3 Schmutzwasser für die Vorauszahlung.
Dieser Wert ergibt sich aus Ihrem Frischwasserverbrauch aus dem Jahr 2023. - Tatsächlicher Schmutzwasserverbrauch von 53 m³, der Wert ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes des aktuellen Jahres und des Zählerstandes des Vorjahres und entspricht somit dem Frischwasserverbrauch für das Jahr 2024.
- Betrag der bereits geleisteten Vorauszahlungen für das Schmutzwasser im Jahr 2024
- Tatsächliche Gesamtkosten für das Schmutzwasser im Jahr 2024
- Differenz aus tatsächlichen Gesamtkosten und bereits geleisteten Vorauszahlungen; diese Differenz ist der noch zu bezahlende Betrag.
- Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen Ihres Grundstücks (z.B. Dach, Schotterflächen), von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Nähere Informationen zur Bemessungsgrundlage finden Sie in §40a der Abwassersatzung der Stadt Besigheim.
- Dies ist der Betrag, den Sie bereits über Vorauszahlungen geleistet haben. Er ist das Produkt aus dem Gebührensatz für das Niederschlagswasser und den abgerechneten Quadratmetern versiegelter Fläche auf Ihrem Grundstück.
- Dies sind die tatsächlich anfallenden Kosten für das Niederschlagswasser im Jahr 2024.
- Da sich die bereits geleisteten Vorauszahlungen und die tatsächlich anfallenden Kosten für das Niederschlagswasser decken, müssen Sie hierfür keine Nachzahlungen leisten.
- Dies ist der gesamte noch zu zahlende Betrag für das Jahr 2024. Er ergibt sich aus der Summe der noch zu zahlenden Beträge für Frisch- und Schmutzwasser.
- Für das Jahr 2025 müssen Sie Vorauszahlungen leisten. Nachfolgend ist aufgeführt, in welcher Höhe die Vorauszahlungen zu leisten sind. Die Bemessungsgrundlage hierfür sind die Vorjahresverbräuche. Aufgeführt sind die jeweiligen Jahresbeträge für die Vorauszahlungen für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser. Der Gesamtbetrag der Kosten für das Jahr 2025 wird auf vier Vorauszahlungen aufgeteilt. Die Fälligkeiten und Beträge finden Sie auf Seite 3, bzw. in der Belegaufstellung auf Seite 4. Nähere Informationen zu den Vorauszahlungen und den Fälligkeiten finden Sie in § 47 f. der Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim bzw. in § 44 f. der Abwassersatzung der Stadt Besigheim.
- Dieser Wert ergibt sich aus Ihrem Frischwasserverbrauch aus dem letzten Jahr.
- Die Gebührensätze für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser für das Jahr 2025 sind höher als die Gebührensätze für das Jahr 2024. Die Erhöhungen resultieren aus den Kostensteigerungen der letzten Jahre und aus Kostenunterdeckungen vergangener Bemessungszeiträume. Die Grundgebühr für die Wasserzähler wurde nicht erhöht.
- Hier wird der veranschlagte Jahresgesamtbetrag für das Frischwasser im Jahr 2025 abgebildet. Dieser wird auf vier Abschlagszahlungen aufgeteilt, eine Übersicht hierzu finden Sie in der Belegaufstellung auf Seite 4.
- Dieser Wert ergibt sich aus Ihrem Schmutzwasserverbrauch aus dem letzten Jahr.
- Die Gebührensätze für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser für das Jahr 2025 sind höher als die Gebührensätze für das Jahr 2024. Die Erhöhungen resultieren aus den Kostensteigerungen der letzten Jahre und aus Kostenunterdeckungen vergangener Bemessungszeiträume.
- Hier wird der veranschlagte Jahresgesamtbetrag 2025 für das Schmutzwasser abgebildet. Dieser wird auf vier Abschlagszahlungen aufgeteilt, eine Übersicht hierzu finden Sie in der Belegaufstellung auf Seite 4.
Erklärungen zu Seite 3 - Die Gebührensätze für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser für das Jahr 2025 sind höher als die Gebührensätze für das Jahr 2024. Die Erhöhungen resultieren aus den Kostensteigerungen der letzten Jahre und aus Kostenunterdeckungen vergangener Bemessungszeiträume.
- Hier wird der veranschlagte Jahresgesamtbetrag 2025 für die Niederschlagswassergebühr abgebildet. Dieser wird auf vier Abschlagszahlungen aufgeteilt, eine Übersicht hierzu finden Sie in der Belegaufstellung auf Seite 4.
- Hier sehen Sie die Gesamtsumme aus den veranschlagten Gebühren für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser für das Jahr 2025. Dieser Betrag wird auf die Vorauszahlungen aufgeteilt. Eine Übersicht darüber finden Sie nachfolgend auf dieser Seite sowie in der Belegaufstellung auf Seite 4.
- Dies ist der noch zu zahlende Betrag für das Jahr 2024. Er ist die Differenz der tatsächlich angefallenen Kosten für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser und den bereits geleisteten Vorauszahlungen.
- Hier finden Sie die Summen für die Vorauszahlungen für das Jahr 2025. Die Summen setzen sich jeweils aus den anfallenden Vorauszahlungen für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen, die Sie der Belegaufstellung auf Seite 4 entnehmen können.
- Die Zählernummer finden Sie auf dem Wasserzähler.
- Die Differenz des Zählerstandes 2024 und des Zählerstandes 2023 ergibt den Verbrauch für das Jahr 2024, der für die Kostenberechnung für Frisch- und Schmutzwasser verwendet wird.
Erklärungen zu Seite 4 - Dies ist der gesamte noch zu zahlende Betrag für das Jahr 2024. Er ergibt sich aus der Summe der noch zu zahlenden Beträge für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser.
- Dies sind die Beträge für die Vorauszahlungen für den Frischwasserverbrauch. Eine Übersicht über die Gesamtbeträge für die einzelnen Vorauszahlungen finden Sie auf Seite 3.
- Dies sind die Beträge für die Vorauszahlungen für den Schmutzwasserverbrauch. Eine Übersicht über die Gesamtbeträge für die einzelnen Vorauszahlungen finden Sie auf Seite 3.
- Dies sind die Beträge für die Vorauszahlungen für die Niederschlagswassergebühr. Eine Übersicht über die Gesamtbeträge für die einzelnen Vorauszahlungen finden Sie auf Seite 3.
- Dies ist der gesamte über die Vorauszahlungen zu zahlende Betrag für das Jahr 2025 inklusive Umsatzsteuer (nur für Frischwasser).
Wasserzähleranlage
Wasserzähler und Wasserzählerbügel
Der Wasserzähler ist dafür zuständig, in Ihrem Haushalt den Wasserverbrauch zu messen, der auch die Grundlage für die Abrechnung ist. Wie oben auf dem Bild zu sehen ist, ist der Wasserzähler als Teil der Wasserzähleranlage direkt in der Wasserleitung installiert.
Auf den Wasserzähler dürfen vorschriftsgemäß keine mechanischen Spannungen einwirken. Um dies zu verhindern, kommen in der Regel so genannte Wasserzählerbügel zum Einsatz, die sicherstellen, dass der für den Wasserzähler erforderliche Abstand in der Leitung vorhanden ist. Dadurch können ein spannungsfreier Einbau sowie die Messgenauigkeit des Wasserzählers gewährleistet werden und Undichtigkeiten können vermieden werden.
Werden Wasserzähleranlagen neu angelegt oder werden alte Anlagen verändert, müssen nach DIN-Vorschrift Halterungen wie ein Wasserzählerbügel eingebaut werden. Zudem muss die Wasserzähleranlage gut zugänglich verbaut sein (siehe Bild oben).
Für den Einbau der Wasserzähler muss Ihre Wasserzähleranlage den Montagevorschriften entsprechen und DIN-konform sein. Wenn die Wasserzähleranlage in Ihrem Haus nicht den aktuellen Anforderungen entspricht, muss sie unter Umständen noch an diese angepasst werden.
Wie auf dem Bild oben dargestellt ist, ist die Wasserzähleranlage ab dem Wasserzählerbügel privat. Der öffentliche Teil der Anlage umfasst nur die Bauteile bis zum Eingangsventil. Wenn Sie also beispielsweise einen Wasserzählerbügel einbauen bzw. nachrüsten lassen müssen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen.
Eichpflicht und Austausch der Wasserzähler
Wasserzähler unterliegen der Eichpflicht und haben nach Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) eine Eichfrist von 6 Jahren. Daher müssen sie spätestens alle 6 Jahre getauscht werden, damit gewährleistet ist, dass der Wasserverbrauch korrekt erfasst wird und die Wasserabrechnung entsprechend korrekt ausgestellt werden kann.
Nach § 35 MessEV kann durch ein Stichprobenverfahren die Eichfrist verlängert werden. Dafür müssen vor Ablauf der Eichfrist die Messgenauigkeit und –beständigkeit durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen werden, sodass ein Austausch der Zähler erst später erforderlich wird.
Die Errichtung der Anlage sowie wesentliche Veränderungen dürfen nach § 17 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim nur durch die Stadt oder durch ein von der Stadt zugelassenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Nach § 21 Abs. 2 Wasserversorgungssatzung ist die Stadt Besigheim unter anderem für die Anbringung und Entfernung der Wasserzähler zuständig. Entsprechend der Satzung wird der Austausch der Wasserzähler also nur von der Wasserversorgung Besigheim oder von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen durchgeführt.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Wasserzähleranlage den aktuellen Normen entspricht und dass für den Austausch des Wasserzählers vor der Wasserzähleranlage ausreichend Arbeitsraum verfügbar ist.
Digitale Funkwasserzähler
Wie funktionieren Funkwasserzähler?
Funkwasserzähler messen den Wasserdurchfluss nicht über eine Mechanik, sondern durch Ultraschall. Hierbei wird das Verfahren der Laufzeitdifferenz angewandt. Der Zähler speichert dann die durch Ultraschallmessung (alle 2 Sekunden, alle 4 Sekunden wird zusätzlich die Wassertemperatur gemessen) ermittelten Daten in einem eingebauten Speicher ab.
Der Zählerstand kann in einem digitalen Display abgelesen werden und Verbrauchswerte können verschlüsselt durch Funksignale übermittelt, aber auch nach wie vor analog abgelesen werden.
Was sind die Vorteile eines Funkwasserzählers?
- Funkwasserzähler messen den Wasserverbrauch zuverlässig und präzise.
- Funkwasserzähler weisen durch Fehlermeldungen im Display auf mögliche Störungen hin, wodurch Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Bei regelmäßiger Kontrolle durch den Hauseigentümer können Fehlmengen und somit Trinkwasserverluste vermieden werden. - Die Daten können tagesgenau ermittelt werden, was eine stichtagsgenaue Erhebung für die Verbrauchsabrechnung ermöglicht.
- Es besteht die Möglichkeit, die Zählerstände durch Fernauslesung zu ermitteln, was zu einer einfacheren und effizienteren Ablesung führt.
Somit wird eine genaue und zuverlässige Abrechnung durch ein deutlich geringeres Risiko von Fehlern bei der Ablesung und Übermittlung der Daten ermöglicht. - Durch eine eingebaute Batterie ist keine externe Stromversorgung nötig.
- In der Regel hat die Batterie eine Lebensdauer von etwa 15 Jahren. Funkwasserzähler haben einen geringeren Verschleiß als mechanische Wasserzähler, wodurch sie wartungsfreundlicher und weniger reparaturanfällig sind.Folglich besteht eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Stichprobenprüfung erfolgreich ist. Bei erfolgreicher Stichprobenprüfung können die Wasserzähler auch über die ursprüngliche Eichfrist von 6 Jahren hinaus in Betrieb bleiben.
Wie hoch ist die Belastung durch die Funkwellen?
Funkwasserzähler senden in regelmäßigen Abständen kurze Funksignale aus. Dabei dauern die einzelnen Funksequenzen nur zwischen 4 und 15 Millisekunden. Die jeweils darauffolgende Sendepause muss mindestens tausendfach länger sein als die Funksequenz selbst. Über den Tag beträgt die maximale Sendezeit dadurch weniger als anderthalb Minuten.
Funkwasserzähler haben eine Sendeleistung von weniger als 25 mW, wodurch die erzeugte Strahlung die gesetzlich festgelegten Grenzwerte deutlich unterschreitet und mit der genutzten Frequenz als gesundheitlich unbedenklich gilt.
Die Leistung der Funkwellen ist somit sehr gering, vergleicht man sie beispielsweise mit der Sendeleistung eines Mobiltelefons (bis zu 2000 mW).
Wie sicher sind meine Daten?
Der Wasserzähler sendet relevante Verbrauchsdaten einzeln als Datenpaket verschlüsselt und datenschutzkonform per Funksignal. Diese Daten werden lediglich für die Wasserabrechnung, für die frühzeitige Erkennung möglicher Probleme sowie für die Wartung der Anlage genutzt.
Der Wasserzähler sendet nur Daten, er selbst empfängt keine Daten oder Befehle.
Nach §21a Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim sind die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren.
Austausch der alten Wasserzähler gegen Funkwasserzähler
Der Austausch der mechanischen Wasserzähler gegen Funkwasserzähler hat bereits begonnen. Bislang ist die Firma Scholz aus Freiberg als externe Firma mit dem Tausch der Wasserzähler beauftragt, um die Umstellung auf Funkwasserzähler zu beschleunigen. Andernfalls ist hierfür die Wasserversorgung der Stadt Besigheim zuständig. Wenn bei Ihnen der Austausch des Wasserzählers ansteht, erhalten Sie eine entsprechende Information mit dem Termin, an dem der Zählerwechsel stattfinden soll.
Wie die mechanischen Wasserzähler unterliegen auch die Funkwasserzähler der Eichpflicht. Die Batterie der Funkwasserzähler hat in der Regel eine Lebensdauer von etwa 15 Jahren. Vor Ablauf der gesetzlichen Eichfrist von 6 Jahren kann durch das Stichprobenverfahren nach § 35 MessEV die Eichfrist der eingebauten Zähler verlängert werden, sofern die Messgenauigkeit nachgewiesen werden kann, sodass ein Austausch der Wasserzähler unter Umständen erst später nötig ist.
Wie bemessen sich die Gebühren?
Die aktuellen Gebühren für Frisch,- Schmutz- und Niederschlagswasser sind der Abwassersatzung bzw. der Wasserversorgungssatzung der Stadt Besigheim zu entnehmen. Im Folgenden finden Sie auch eine Übersicht über die Gebühren für Frisch-, Schmutz und Niederschlagswasser der Jahre 2024 bis 2026.
Durch die Gebühren für Wasser und Abwasser wird kein Gewinn erwirtschaftet. Entsprechend den gemeindewirtschaftlichen Prinzipien werden die Gebühren kostendeckend kalkuliert, weshalb sie teilweise erhöht werden müssen.
Diese Erhöhungen resultieren aus den Kostensteigerungen der letzten Jahre. Dazu zählen insbesondere Kostensteigerungen für Personal und Bauleistungen sowie gestiegene Energiepreise. Aufgrund anstehender investiver Maßnahmen steigen der Kreditbedarf und somit auch die Fremdzinsen. Diese Steigerungen sowie die anstehende Umstellung auf Funkwasserzähler und die Einrichtung der hierfür notwendigen Infrastruktur machen eine Erhöhung der Gebühren ebenfalls nötig.
Zudem gibt es seitens der Bodensee-Wasserversorgung und der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe immer wieder Erhöhungen der Wasserbezugskosten.
Aufgrund dieser Kostensteigerungen müssen die Gebühren erhöht werden, damit die anfallenden Kosten gedeckt werden können.
Da die Gebühren für die Kostendeckung im Voraus nur veranschlagt werden können, kann es passieren, dass die über die Gebühren eingenommenen Beträge die tatsächlichen Kosten übersteigen oder zu gering ausfallen.
In diesen Fällen werden die Gebühren in den Folgejahren entsprechend angepasst, sodass durch Kostenüberdeckungen kein Gewinn erwirtschaftet wird.
Die Höhe der Gebühren kann daher auch aufgrund von Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen vergangener Jahre schwanken.
Übersicht über die Gebühren für Wasser und Abwasser 2024-2026
| Zentrale Abwasserbeseitigung | 01.01.2024 –31.12.2024 | 01.01.2025 - 31.12.2025 | 01.01.2026 - 31.12.2026 |
| Schmutzwassergebühr pro m3 | 2,17 € | 2,26€ | 2,16€ |
| Niederschlagswassergebühr pro m2 versiegelter Fläche | 0,53 € | 0,57€ | 0,57€ |
Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sind umsatzsteuerfrei.
| Frischwasser | 01.01.2024 –31.12.2024 | 01.01.2025 –31.12.2025 | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| Wasserverbrauchsgebühr pro m3 Wasser | 2,14 € | 2,75 € | 2,95 € |
| Grundgebühren nach Zählergröße pro Monat: | |||
| Q3 2,5 (QN 1,5) | 0,89 € | 0,89 € | 0,89 € |
| Q3 4 (QN 2,5) | 1,43 € | 1,43 € | 1,43 € |
| Q3 10 (QN 6) | 3,59 € | 3,59 € | 3,59 € |
| Q3 16 (QN 10) | 5,75 € | 5,75 € | 5,75 € |
| Q3 25 (QN 15) | 8,98 € | 8,98 € | 8,98 € |
| Q3 63 (QN 40) | 22,64 € | 22,64 € | 22,64€ |
| Q3 100 (QN 60) | 35,93 € | 35,93 € | 35,93 € |
Hinzu kommt die Umsatzsteuer (7%).
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt Besigheim.
Mail: steueramt@besigheim.de
Telefon: (07143) 8078276

