Landesfamilienpass 2026

In der Stadtverwaltung Besigheim können für 2026 Landesfamilienpässe für Familien mit Hauptwohnsitz in Besigheim beantragt werden. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. 

Berechtigt sind: 

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,  
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mind. 50 % Schwerbehinderung, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, 
  • Familien, die Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder 
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2026 die 61 Gutscheine nutzen, die teilweise zeitlich eingeschränkt sind. 

Bitte informieren Sie sich vor dem Besuch dazu auf der Homepage des Anbieters.    
Informationen über die Einrichtungen der Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) erhalten Sie online unter www.schloesser-und-gaerten.de. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat. Ab diesem Jahr können die einzelnen mit dem Landesfamilienpass kooperierende Einrichtungen auf einer Karte sowie weitere Informationen zur Einrichtung auf der Seite www.muetter-vaeter-bw.de/adressen unter der Kategorie „Landesfamilienpass“ abgerufen werden. Der passende QR-Code ist im Flyer abgedruckt. 

Darüber hinaus können die Landesfamilienpassinhaber auch sonntags an einer kostenlosen Stadtführung 
in Besigheim von April bis Oktober teilnehmen. Eine Anmeldung ist unter E-Mail: stadtfuehrungen@besigheim.de erforderlich. 

In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person auch weitere 4 vorher festgelegte volljährige Begleitpersonen (anderer Elternteil, Oma etc.) eingetragen werden. Es können jedoch nur 2 Personen gleichzeitig mit den eingetragenen Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. 

Familien mit minderjährigen Kindern, die bereits im Jahr 2025 einen neuen Landesfamilienpass oder eine Gutscheinkarte 2025 von der Stadt Besigheim erhalten haben, werden die neuen Gutscheinkarten für 2026 bis Anfang Februar 2026 erhalten. 

Für Familien mit volljährigen kindergeldberechtigten Kindern ist ein aktueller Nachweis über den Kindergeldbezug nötig. Bitte werfen Sie den Nachweis in den Briefkasten am Rathaus ein oder mailen Sie diesen an: Rente-Soziales@Besigheim.de, wenn Sie den Landesfamilienpass weiterhin nutzen möchten.

Bei Rückfragen oder einer Neuausstellung wenden Sie sich bitte an Frau Poziombka per Mail unter Rente-Soziales@Besigheim.de
Die Daten werden während des Erhalts des Landesfamilienpasses und der Gutscheine dazu gespeichert. 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besigheim 07.01.2026 
Fachbereich I / Poz-452.8