Zweckverband Gewerbe- und Innovationspark Mundelsheim (GIM)Gemarkung Mundelsheim

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Benzäcker“ in Mundelsheim

1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GIM hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 14.07.2025 bis 22.08.2025 durchgeführt. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes GIM hat am 02.03.2026 in öffentlicher Sitzung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Abwägung getroffen. Außerdem wurde die Straßenplanung konkretisiert, die amtliche Umlegung begonnen, der Umweltbericht fertig gestellt und die artenschutzrechtlichen Untersuchungen abgeschlossen sowie ein Konzept zum ökologischen Ausgleich erstellt. Es wurde beschlossen, die geänderten und ergänzten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planungen ist es, den gegenwärtigen Transformationsprozess (insbesondere der Auto­industrie und des Maschinenbaus) auf moderne, klimafreundlichere Produkte zu ermöglichen. Auch die Resilienz (zumindest ein Teil der notwendigen Vorprodukte auch im Land selbst zu produzieren, um nicht von Zufälligkeiten z. B. in China oder der Ukraine abhängig zu sein) soll verbessert werden. Dabei sollen auch komplexe Prozesse ermöglicht werden, die auf größere zusammenhängende Flächen angewiesen sind. Auch sollen Prozesse ermöglicht werden, die einen ausreichenden Abstand zu anderer Bebauung erfordern, beispielsweise weil eine 24/7 (kontinuierliche) Produktion erforderlich ist.

Das Plangebiet liegt westlich der BAB 81, südlich des Waldes, östlich der Weingärten entlang des alten Poststräßles und nördlich der L 1115.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ in der Fassung vom 26.05.2026/02.03.2026, bestehend aus Satzungstext, Planteil und Textteil.

In diesen sind hier auch alle bisher bekannten umweltbezogenen Informationen enthalten.

Beigelegt sind Anlage 3: Begründung vom 26.05.2025/02.03.2026Anlage 4: Umweltbericht vom 30.01.2026Anlage 5: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 26.05.2025Anlage 6: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ergänzung (Zufahrt) vom 30.01.2026Anlage 7: CEF-Maßnahme Feldlerche Gewann Grube und Benzseite Stand 16.10.2023Anlage 8: Ausgleichskonzept vom 30.01.2026Anlage 9: Leistungsfähigkeit der Bodenbewertung vom 19.12.2022Anlage 10: geomagnetische Archäoprospektion vom 20.02.2024Anlage 11: Untersuchungen der verkehrlichen Auswirkungen vom 17.04.2025Anlage 12: Raumordnerischer Vertrag vom 01.02.2024Anlage 13: Abwägung eingegangener Stellungnahmen vom 02.03.2026

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ ist im Planteil vom 26.05.2025/02.03.2026 dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Benzäcker“ sowie die Beilagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.03.2026 bis 27.04.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Mundelsheim unter https://www.mundelsheim.de/seite/455951/bebauungsplanverfahren.html sowie zentral unter www.o-sp.de/roosplan/plan?pid=85442 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

  1. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  2. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeinde Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, 74395 Mundelsheim während der üblichen Dienststunden (Montag – Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag – Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

Mundelsheim, 20.03.2026 Boris SeitzVerbandsvorsitzender