Fälligkeit von Gewerbesteuer, Grundsteuer und Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15.11.2025 die
 
Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für 2025, der Grundsteuer-Teilbetrag für 2025 und der Abschlag für die Verbrauchsabrechnung 2025 (Wasser und Abwasser) zur Zahlung fällig werden.

Die Höhe der Zahlungen ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der nachstehenden Konten der Stadtkasse Besigheim zu überweisen:

  • Kreissparkasse Ludwigsburg
    IBAN: DE53 6045 0050 0006 0026 17
    BIC: SOLADES1LBG
  • VR-Bank Ludwigsburg eG
    IBAN: DE38 6049 1430 0400 1220 06
    BIC: GENODES1VBB

Damit der Zahlungseingang richtig verbucht werden kann, bitten wir, bei der Überweisung das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben.

Um Zeit und Kosten zu sparen, machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, den fälligen Betrag mittels SEPA-Basislastschriftmandat von Ihrem Konto einziehen zu lassen.

Vordrucke sind bei der Stadtkasse oder unter www.Besigheim.de -> Rathaus&Service -> Dienstleistungen -> Formulare -> SEPA-Lastschriftmandat erhältlich.

Ihre Stadt Besigheim
FB II / Veranlagung / Geiger