Freigabe der Neckarbrücke ab Freitagabend, 25. September 2026
Heute trafen sich in Besigheim auf Einladung von Regierungspräsidentin Susanne Bay Teilnehmende aus Politik und Verwaltung zum zweiten runden Tisch zur Neckarbrücke (Wehr- und Kanalbrücke) Besigheim.
Nach den jüngsten Untersuchungen der Neckarbrücke Besigheim kann die Brücke ab Freitagabend, 25. September 2026, wieder für den Individualverkehr freigegeben werden. Voraussetzung ist eine Begrenzung auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen und einer Höhe von maximal 2,3m.
Fuß- und Radverkehr sowie Pkw bis zu diesem Gewicht können die Brücke damit wieder nutzen. Schwerere Fahrzeuge bleiben ausgeschlossen.
Grundlage für die Entscheidung sind die Ergebnisse eines Gutachtens von Untersuchungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung von vergangener Woche. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass für die reduzierte Belastung das Material der Spannstähle insgesamt noch eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.
Die nun vorgesehene Öffnung erfolgt ausdrücklich vorläufig und unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Bauwerks. Um die Verkehrssicherheit in diesem Fall auch weiterhin zu gewährleisten, bleibt die Neckarbrücke durch das installierte Monitoring rund um die Uhr überwacht. Entscheidend ist die kontinuierliche Beobachtung der Bauwerksentwicklung.
Die Anwesenden bestätigten einstimmig, dass die vorübergehende Öffnung nichts am gemeinsamen Ziel ändert, schnellstmöglich den Brückenzug durch einen Neubau zu ersetzen und damit langfristig wieder eine leistungsfähige Verbindung für alle Fahrzeuge über den Neckar herzustellen. Das Regierungspräsidium wird die Vorplanung noch in diesem Jahr abschließen. Im Frühjahr soll die Ausschreibung voraussichtlich veröffentlicht werden. Die Möglichkeit für eine funktionale Ausschreibung wird bis dahin geprüft. Dieses Verfahren ermöglicht es, die erforderlichen Funktionen und Anforderungen vorzugeben und den Bietern Spielraum für die konkrete technische Umsetzung zu lassen. Damit könnte die weitere Planung und der Bau schneller vorangebracht werden, um das Ziel, den Bau deutlich vor 2030 zu ermöglichen, zu erreichen. Das Landesverkehrsministerium hat zugesagt, das Vorhaben zu unterstützen und die erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich vorzunehmen – auch in den Bereichen Vergabe und Haushalt. Zugleich soll die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen fortgesetzt werden. Auch der Landkreis Ludwigsburg arbeitet intensiv an den erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen. Der Busverkehr wird aktuell bereits umgeleitet. Für den Schwerlastverkehr gilt weiterhin die bekannte Umleitung über Kirchheim. Für die Dauer des Neubaus und die damit verbundene Vollsperrung wird zudem eine großräumige Umleitung geprüft. In diesem Zusammenhang werden auch die vorgesehenen Umleitungsstrecken und relevanten Knotenpunkte gezielt ausgebaut und optimiert, um die Verkehrsabläufe während der Bauzeit möglichst leistungsfähig zu halten. Die während der Sommerferien eingesetzte Pförtnerampel hat sich bewährt. Sie kann nun wieder zurückgebaut werden.
Alle Beteiligten betonten abschließend, dass trotz der nun möglichen vorläufigen Öffnung die Arbeiten am Neubau mit hoher Priorität fortgeführt werden sollen. Ziel bleibt es, die Voraussetzungen für eine dauerhafte und sichere Querung des Neckars für alle Verkehrsteilnehmenden so schnell wie möglich zu schaffen.
Der nächste gemeinsame runde Tisch ist für Mitte Januar vorgesehen. Hier sollen Details zur Ausschreibung sowie der aktuelle Stand besprochen werden.
Status quo
Klar ist, dass die 1952 mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl errichtete Neckarbrücke im Zuge der L 1115 aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr saniert wer-den kann. Nachdem die Brücke bereits ab 19. Februar 2026 aufgrund von Brüchen in den Spannstahldrähten im Brückenteil oberhalb des Wasserkraftwerks abgelastet werden musste – und somit nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie Bus- und Rettungsverkehr die Neckarbrücke nutzen durften – musste die Brücke ab 13. Juli 2026 aufgrund weiterer Brüche im Spannstahl oberhalb des Kraftwerks aus Sicherheitsgründen für den motorisierten Verkehr komplett gesperrt werden. Derzeit ist die Brücke nur für den Fuß- und Radverkehr nutzbar. Für den Busverkehr hatte das Landratsamt kurzfristig ein Umleitungskonzept veröffentlicht.
Die Ersatzneubauplanungen der Neckarbrücke als Brückenzug mit ihren drei Teilbauwerken sind äußerst komplex. Planerisch zu berücksichtigen sind neben der Einbindung ins bestehende Stra-ßennetz unter anderem die Wehranlage sowie das Kraftwerksgebäude und Teile der Kraftwerkstechnik. Derzeit befindet sich die Neckarbrücke im RPS in der Vorplanung, darauf folgt die Entwurfsplanung. Die Vorplanung ist bereits in Abstimmung mit dem WSA hinsichtlich deren Belange wie Zugang von der Brücke zur Schleuse und Auszug aus den Technikräumen unter der Brücke. Die künftigen Planungsschritte und das konkrete Vorgehen werden zwischen RPS, WSA und Neckar AG / EnBW abgestimmt.
In der Vorplanung wurden verschiedene Varianten für die neu zu bauenden Bauwerke erarbeitet und gegeneinander abgewogen. Das Kriterium „Bauzeit“ ist seit den ersten planerischen Schritten Ende 2021 maßgeblich in die Abwägung eingeflossen – Planung und auch Bau sollen so schnell wie möglich erfolgen. Daher wurden auch Lösungsvarianten untersucht, die aus vorgefertigten Trägern bestehen und einen hohen Vorfertigungsgrad aufweisen. Diese könnten mit Kränen direkt an Ort und Stelle eingehoben beziehungsweise vor Ort montiert werden. Da allen die Bedeutung der Neckarbrücke klar ist, prüfen nun die zuständigen Stellen, welchen Beitrag sie zu einer Planungs- und Baubeschleunigung leisten können. Aufgrund der komplexen Thematik ist eine Beschleunigung nur möglich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
