Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Besigheim für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Besigheim

 I. Gemäß § 82 Abs. 1 i. V. m. § 81 der Gemeindeordnung (GemO) wird folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gegeben:

Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Besigheim für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22.09.2026 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

Ausgefertigt:
Besigheim, den 23.09.2026
gez.
Dr. Florian Bargmann
Bürgermeister 

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

II. Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Besigheim am 22.09.2026 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurden gemäß § 121 Abs. 2 GemO vom Landratsamt Ludwigsburg am 28.09.2026 bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt. Der in der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nach § 87 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.

III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO an 7 Tagen, und zwar von
 Mittwoch, 07.10.2026 bis Donnerstag, 15.10.2026(je einschließlich) bei der Stadtkämmerei Besigheim, Marktplatz 7, 2. Stock, Zimmer 203 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
 
Besigheim, den 06.10.2026
Fachbereich II/902.41