Neue Regeln ab 01. Juni 2026 – Rauchen, Dampfen und Co.
Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes
Zum 01. Juni 2026 tritt die Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens weiter zu stärken. Gleichzeitig werden künftig auch elektronische Zigaretten, Tabakerhitzer sowie ähnliche Produkte stärker in den Nichtraucherschutz einbezogen.
Das Gesetz sieht künftig ein grundsätzliches Rauch- und Benutzungsverbot in allen Innenbereichen vor, die öffentlich zugänglich und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Damit gelten die Regelungen nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Darüber hinaus wird der Schutzbereich des Gesetzes erweitert. Neu einbezogen werden unter anderem Kinderspielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie bspw. Freibäder. Ziel ist insbesondere der bessere Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren besonders schutzbedürftigen Personen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Vapes & E-Zigaretten
Künftig überall verboten, wo bereits Rauchverbote gelten.
Bushaltestellen
Im Wartebereich gilt künftig ein Rauchverbot.
Kinder- und Jugendschutz
Die Regelungen gelten nun ausdrücklich auch für Vapes, E-Shishas und Tabakerhitzer.
