Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für den Wohnmobilstellplatz in Besigheim

Wohnmobilstellplatz – Satzung

- Benutzungs- und Gebührenordnung -

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.Juli 2000 (GBl. S 582, ber. S. 698) und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBl. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 21.04.2026 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Rechtscharakter, Nutzungsberechtigte

Der Wohnmobilstellplatz wird als öffentliche Einrichtung von der Stadt Besigheim betrieben. Er ist ausschließlich für Wohnmobile Touristen mit autarken Fahrzeugen freigegeben. Nicht zugelassen sind auf diesem Platz Pkw, Wohnwagen, Zelte sowie Wohnmobile ohne WC. Es ist entsprechend der Markierung zu parken. Nutzungsberechtigt ist nur, wer die Benutzungsgebühr nach Maßgabe des § 5 dieser Satzung entrichtet hat.

Nicht zugelassen sind ferner Wohnmobilisten, die ein selbständiges oder unselbständiges (Reise-) Gewerbe betreiben und auf dem Wohnmobilstellplatz übernachten wollen. Dies gilt auch für Familienangehörige.

§ 2 Öffnungszeit und Aufenthaltsdauer

Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Die maximale Aufenthaltsdauer ist je Wohnmobil auf 3 Nächte in Folge beschränkt, eine Reservierung vorab ist nicht möglich.

§ 3 Ver- und Entsorgung

(1) Für die Strom- und Frischwasserversorgung stehen Automaten zur Verfügung. Die Strom- und Wasserentnahme ist gegen Münzgeldeinwurf möglich. Die Menge der gelieferten Energie je Münzeinheit richtet sich nach den jeweils gültigen Strom- und Wassertarifen des Energielieferanten. Die Betreiberin des Platzes behält sich vor, die Entnahmemenge entsprechend der Preisentwicklung anzupassen. Zudem stehen 12 Steckdosen zur Verfügung.

(2) Die Kosten für ca. 50 Liter Frischwasser betragen 1 €. Der Stromanschluss (VDE 0100) kostet 0,50 € pro Kw/h. Die Beträge beinhalten die aktuell geltende Umsatzsteuer.

(3) Die Abwasser - und Fäkalienentsorgung ist kostenlos. Sie darf nur über die dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen vorgenommen werden.

§ 4 Verhalten auf dem Platz

(1) Mit Rücksicht auf die Anwohner im Umfeld des Wohnmobilplatzes und auf andere Wohnmobilisten sind Lärmbelästigungen wie Türenschlagen und laute Musik zu vermeiden. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr dürfen Geräte nur noch in Wohnwagenlautstärke innerhalb des Wohnmobils betrieben werden. Der Betrieb von Generatoren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten.

(2) Hunde sind willkommen. Die Fäkalien sind jedoch von den Besitzern zu beseitigen.

§ 5 Benutzungsgebühren

(1) Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben. Sie beträgt je Fahrzeug und Tag 15,00 € inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

(2) Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen erhoben. Sie beträgt je Fahrzeug und Tag 15,00 € inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

(3) Die Gebühr wird mit dem Abstellen eines Wohnmobils auf einem Stellplatz fällig. Sie ist im Voraus durch Lösen einer Parkkarte am dafür vorgesehenen Parkscheinautomaten zu entrichten. Der Parkschein ist von außen gut sichtbar im Wohnmobil auszulegen und berechtigt zum Parken bis 15 Uhr des Folgetages.

§ 6 Verstöße gegen die Benutzungsordnung, Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung handelt:

  1. wer entgegen § 1 dieser Satzung den Wohnmobilplatz nutzt, ohne nutzungsberechtigt zu sein, 
  2. wer entgegen § 3 Abs. 3 dieser Satzung nicht über die vorgesehenen Entsorgungsstationen entsorgt.

(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 142 GemO und § 17 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Unabhängig von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren nach Abs. 1 ist die Verwaltung berechtigt, bei Zuwiderhandlungen das Hausrecht auszuüben. Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen Platzverweis zur Folge haben. Die Nichtbeachtung eines rechtswirksamen Platzverweises kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft.

Besigheim, den 22.04.2026
 
          gez.
Dr. Florian Bargmann
Bürgermeister

Plan Wohnmobilstellplatz