Aktuelles

Meldung vom 28. August 2026

PEFC-Zertifizierung bestätigt nachhaltige Waldbewirtschaftung in Besigheimer Stadtwald

Der rund 265 ha große Besigheimer Stadtwald wurde im Rahmen eines aktuellen PEFC-Audits geprüft. Dabei bestätigte sich, dass der Stadtwald nach hohen ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards bewirtschaftet wird. Im selben Zuge wurde auch die Umsetzung der 12 Kriterien des Bundesförderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ erfolgreich kontrolliert.   Der Besigheimer Stadtwald erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen. Bei der Waldfunktionen­kartierung ist er insgesamt als Erholungswald der Kategorie 1a und zu einem großen Anteil als Klimaschutzwald, Bodenschutzwald und Immissionsschutzwald ausgewiesen. Des Weiteren gehört ein Teil des Stadtwaldes zum FFH-Gebiet „nördliches Neckarbecken“ mit nachgewiesenen Vorkommen von Rot- und Schwarzmilan. Das Waldgebiet bietet zudem Lebensstätten für weitere streng geschützte Arten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Angesichts zunehmender klimatischer Herausforderungen kommt einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Waldbewirtschaftung eine besondere Bedeutung zu.   PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“) ist ein international anerkanntes Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die Einhaltung der festgelegten Standards wird regelmäßig durch unabhängige Audits kontrolliert. Im Mittelpunkt stehen dabei die vielfältigen Funktionen des Waldes und deren langfristige Sicherung. Die PEFC-Anforderungen umfassen unter anderem die Förderung stabiler und artenreicher Mischwälder, den Erhalt wertvoller Lebensräume, den Schutz von Boden und Wasser sowie ein angepasstes Wildtier- und Jagdmanagement. Auch Anforderungen an die Arbeitssicherheit und die fachgerechte Durchführung forstlicher Arbeiten sind Bestandteil der Zertifizierung. Im Rahmen des Audits wurde die Bewirtschaftung des Stadtwaldes anhand von Unterlagen und Planungen sowie ausgewählten Waldbeständen vor Ort überprüft. Das Ergebnis bestätigt: Die Anforderungen des PEFC-Standards werden im Stadtwald Besigheim ohne Einschränkungen eingehalten.
Meldung vom 27. Mai 2026

Neue Regeln ab 01. Juni 2026 – Rauchen, Dampfen und Co.

Zum 01. Juni 2026 tritt die Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens weiter zu stärken. Gleichzeitig werden künftig auch elektronische Zigaretten, Tabakerhitzer sowie ähnliche Produkte stärker in den Nichtraucherschutz einbezogen. Das Gesetz sieht künftig ein grundsätzliches Rauch- und Benutzungsverbot in allen Innenbereichen vor, die öffentlich zugänglich und für die Allgemeinheit bestimmt sind. Damit gelten die Regelungen nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Darüber hinaus wird der Schutzbereich des Gesetzes erweitert. Neu einbezogen werden unter anderem Kinderspielplätze, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie bspw. Freibäder. Ziel ist insbesondere der bessere Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren besonders schutzbedürftigen Personen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick : Vapes & E-Zigaretten Künftig überall verboten, wo bereits Rauchverbote gelten. Bushaltestellen Im Wartebereich gilt künftig ein Rauchverbot. Kinder- und Jugendschutz Die Regelungen gelten nun ausdrücklich auch für Vapes, E-Shishas und Tabakerhitzer.
Meldung vom 30. April 2026

Konzeptvergabeverfahren Waldhornareal – Stadt verkauft Grundstücke

Die Stadt Besigheim beabsichtigt, im Rahmen einer offenen Konzeptvergabe drei Grundstücksbereiche im sogenannten Waldhornareal zu veräußern. Die Areale sind jeweils mit unterschiedlichen Bestandsgebäuden bebaut. Der Gesamtkaufpreis für die drei Grundstücksbereiche des insgesamt rund 20 Ar großen Areals beläuft sich auf 917.820 €. Die Frist zur Einreichung der Erstbewerbung endet am 7. September 2026.