Leistungen

Krankenkasse wechseln

Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

Hinweis: Die neue Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Wahl durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren.

An Ihre Wahl sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Diese Frist kann sich bei Teilnahme an einem Wahltarif auch verlängern.

Haben Sie sich für einen Wahltarif entschieden, sind Sie je nach Tarif bis zu drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht.

Zwischen dem Wechsel von einer zur anderen Krankenkasse darf keine Lücke entstehen. Der Versicherungsschutz muss ohne Unterbrechung bestehen.

Tipp: Viele private Anbieter bieten Vergleichsrechner an, mit denen Sie Ihre Beitragsbelastung ermitteln können.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind älter als 15 Jahre und seit mindestens 12 Monaten bei der gleichen Krankenkasse versichert oder
  • Ihre Krankenkasse erhebt erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen.

Verfahrensablauf

Sie müssen schriftlich bei Ihrer alten Krankenkasse kündigen. Die Krankenkasse muss Ihnen sofort, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung ausstellen.

Die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse müssen Sie schriftlich beantragen. Dabei müssen Sie die Kündigung bei Ihrer vorherigen Versicherung nachweisen.

Tipp: Bei vielen Krankenkassen können Sie die Mitgliedschaftserklärung direkt online ausfüllen.

Achtung: Den Wechsel der Krankenkasse müssen Sie sofort Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wechsels bei keinem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen Sie noch während der Kündigungsfrist die neue Mitgliedschaft durch eine Mitgliedsbescheinigung bei Ihrer alten Krankenkasse nachweisen. Ansonsten wird Ihre Kündigung unwirksam.

Fristen

  • in der Regel:
    mit einer Frist von zwei Kalendermonaten; gerechnet von dem Monat an, in dem Sie Ihre Kündigung erklären.
  • bei erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrags oder Erhöhung des Zusatzbeitrags:
    zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird.

Erforderliche Unterlagen

  • wenn Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse kündigen: Ihre Krankenversichertenkarte
  • für den Nachweis der Kündigung bei der neuen Krankenkasse: Kündigungsbestätigung

Kosten

entf

Hinweise

keine

Freigabevermerk

30.08.2022; Sozialministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
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Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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