Stadtkernsanierung
Die Stadt Besigheim führt im Stadtkern seit Jahrzehnten erfolgreich Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, z. B. schlechte Bausubstanz oder unzureichende Erschließung, mit dem Ziel der Anpassung an aktuelle Anforderungen und der funktionalen Stärkung der zentralen Bereiche durch. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erhält die Stadt vom Land Baden-Württemberg anteilig Finanzhilfen aus der Städtebauförderung.
Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: www.mfw.baden-wuerttemberg.de
Kontakt/Beratung
Eine unverbindliche und für Sie kostenfreie Beratung bei privaten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen erhalten Sie von der Stadt
Amt für Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Umwelt
Frau Eckert-Maier
Marktplatz 12
74354 Besigheim
E-Mail: h.eckert-maier@besigheim.de
Telefon: (07143) 8078-221Telefax: (07143) 8078-289
und dem
Sanierungsbetreuer
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Frau Bürkle
Bahnhofstraße 7
74072 Heilbronn
E-Mail: marion.buerkle@steg.de
Telefon: (07131) 9640-12
www.steg.de
Gerne stehen wir Ihnen auch für allgemeine Fragen und Anregungen zum Sanierungsverfahren zur Verfügung.
Sanierungsgebiet Stadtkern IV - Besigheim
Die Sanierungsmöglichkeiten und den Abgrenzungsplan können Sie den Förderrichtlinien entnehmen:
Download der Förderrichtlinien Stadtkern IV, Besigheim... (378,6 KiB)
Abgrenzungsplan (4,546 MiB)
Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“
Das Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Besigheim in seiner Sitzung am 19.04.2011 per Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neckar- und Enzboten am 23.04.2011 wurde die Sanierungssatzung rechtsverbindlich. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wurde nicht ausgeschlossen.
Ziele der Sanierung…
Die Sanierungsziele zur Beseitigung der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände sind u. a.:
- Erweiterung des Nahversorgungsangebotes im Bereich Lebensmittel;
- Erhalt und Entwicklung der charakteristischen Siedlungsstruktur;
- Modernisierung von Wohngebäuden;
- Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.
Wichtig für Sie als Eigentümer…
In die Grundbücher aller im Sanierungsgebiet gelegener Grundstücke wurde ein Sanierungsvermerk eingetragen; bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge unterliegen der besonderen Sanierungsgenehmigung.
Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß §§ 7h, 10 f und 11a EStG geltend zu machen. Dazu ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein Modernisierungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu schließen.
Den Abgrenzungsplan für das Sanierungsgebiet Ottmarsheim können Sie sich im Folgenden herunterladen:
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Ottmarsheim zum Download.... (284,3 KiB)