Stadtkernsanierung

Die Stadt Besigheim führt im Stadtkern seit Jahrzehnten erfolgreich Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, z. B. schlechte Bausubstanz oder unzureichende Erschließung, mit dem Ziel der Anpassung an aktuelle Anforderungen und der funktionalen Stärkung der zentralen Bereiche durch. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erhält die Stadt vom Land Baden-Württemberg anteilig Finanzhilfen aus der Städtebauförderung.

Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: www.mfw.baden-wuerttemberg.de

Kontakt/Beratung

Eine unverbindliche und für Sie kostenfreie Beratung bei privaten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen erhalten Sie von der Stadt

Amt für Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Umwelt
Frau Eckert-Maier
Marktplatz 12
74354 Besigheim
E-Mail: h.eckert-maier@besigheim.de
Telefon: (07143) 8078-221Telefax: (07143) 8078-289

und dem

Sanierungsbetreuer
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Frau Bürkle
Bahnhofstraße 7
74072 Heilbronn 
E-Mail: marion.buerkle@steg.de
Telefon: (07131) 9640-12
www.steg.de

Gerne stehen wir Ihnen auch für allgemeine Fragen und Anregungen zum Sanierungsverfahren zur Verfügung.

Sanierungsgebiet Stadtkern IV - Besigheim

Die Sanierungsmöglichkeiten und den Abgrenzungsplan können Sie den Förderrichtlinien entnehmen:

Download der Förderrichtlinien Stadtkern IV, Besigheim... (378,6 KiB)

Abgrenzungsplan  (4,546 MiB)

Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“

Das Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Besigheim in seiner Sitzung am 19.04.2011 per Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neckar- und Enzboten am 23.04.2011 wurde die Sanierungssatzung rechtsverbindlich. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wurde nicht ausgeschlossen.

Ziele der Sanierung…

Die Sanierungsziele zur Beseitigung der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände sind u. a.:

  • Erweiterung des Nahversorgungsangebotes im Bereich Lebensmittel;
  • Erhalt und Entwicklung der charakteristischen Siedlungsstruktur;
  • Modernisierung von Wohngebäuden;
  • Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.

Wichtig für Sie als Eigentümer…

In die Grundbücher aller im Sanierungsgebiet gelegener Grundstücke wurde ein Sanierungsvermerk eingetragen; bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge unterliegen der besonderen Sanierungsgenehmigung.

Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß §§ 7h, 10 f und 11a EStG geltend zu machen. Dazu ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein Modernisierungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu schließen.

Den Abgrenzungsplan für das Sanierungsgebiet Ottmarsheim können Sie sich im Folgenden herunterladen:

Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Ottmarsheim zum Download.... (284,3 KiB)

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....