Kommunalwahlen und Europawahl 2024

Allgemeines

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden folgende Wahlen statt:

Der Begriff Kommunalwahlen umfasst die Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl. Weitere Informationen: https://www.kommunalwahl-bw.de/

Wählen – einfach erklärt

Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) informiert mit zwei rund 30-seitigen Broschüren in Leichter Sprache, was man zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 09.06.2024 wissen muss.
Die übersichtlich gestalteten Hefte richten sich an alle Wählerinnen und Wähler im Land, die auf verständliche Weise erfahren möchten, welche Funktionen die kommunalen Vertretungsorgane bzw. das Europaparlament haben und wie die Wahl funktioniert.
Schritt für Schritt ist in Text und Bild dargestellt, wie im Wahllokal gewählt wird und wie man per Briefwahl wählen kann. Die Hefte richten sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.

Wahlschein beantragen

Sie wollen

  • in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
  • Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dazu benötigen Sie einen Wahlschein.

Einen Online-Antrag finden Sie hier: Wahlschein beantragen

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 18 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträte).

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Stadträte zu wählen sind.

Wahlvorschläge können ab sofort über das nachstehende Parteienportal erfasst und verschriftlicht werden: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/. Weitere Informationen: Parteienkomponente Informationsmaterial (1,499 MiB)

Die Frist zur Einreichung der schriftlichen Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses beginnt frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl (§ 1 der Kommunalwahlordnung - KomWO). Sie endet am 73. Tag vor der Wahl, d.h. am Donnerstag, 28. März 2024, um 18 Uhr (§ 13 KomWO).

Die Wahl der Gemeinderäte ist spätestens am 83. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekanntzumachen, d.h. am Montag, 18. März 2024 (§ 3 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes – KomWG).

Europawahl

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen - Hinweise des badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins V.m.K. (106,1 KiB)

Hinweis für nicht-deutsche Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland (7,7 KiB)


Information für die Wahlberechtigten folgender Wahlbezirke:

Für die Europawahl am 09.06.2024 wurde jeweils ein Urnen- sowie Briefwahlbezirk der Stadt Besigheim für eine repräsentative Wahlstatistik bestimmt. 

Nur Briefwähler
011-01 Altstadt und Neusatz
013-04 Wartturmsiedlung – Husarenhof
021-07 Ottmarsheim
 
Nur Urnenwähler
014-06 Schäuber – Löchgauer Feld

Nähere Informationen finden Sie auf beigefügtem Infoblatt.  
 

[Link zum Faltblatt] (1,148 MiB)

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlergebnisse für Besigheim

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Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

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