Amtliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das EnzParkHaus
Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgende Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
Artikel 1
3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Für die Nutzung der Parkflächen besteht während folgenden Benutzungszeiten (Mo – So) die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts:
EnzParkHaus
- Gebühr Tag und Nacht: 0,20 Euro pro Stunde
- Monatskarte tagsüber (7-20 Uhr): 20 Euro pro Monat
- Monatskarte tagsüber (6-19 Uhr): 20 Euro pro Monat
- Monatskarte Tag und Nacht: 40 Euro pro Monat
- Jahreskarte Tag und Nacht: 365 Euro pro Jahr (inkl. Gebühr Karte)
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Besigheim, 28.02.2024
gez.
Heike Eckert-Maier
Erste Beigeordnete
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Besigheim geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.