Städtischer Familienpass
bereits bisher gewährte die Stadt Besigheim für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen mit Kindern zahlreiche Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen. Der städtische Familienpass soll zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen, da die berechtigten Personen jetzt nur noch an einer Stelle in der Stadtverwaltung Besigheim ihre Bedürftigkeit nachweisen müssen und dann den Familienpass erhalten.
Wer erhält den Familienpass der Stadt Besigheim?
- Familien und Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bekommen oder bekommen würden und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern die Leistungen nicht von anderen Trägern übernommen werden (z.B. Landratsamt bei Kindergartengebühren).
- In Härtefällen ist das Haupt- und Ordnungsamt berechtigt, einen Familienpass auszustellen.
Was bekommt man für den Familienpass?
- ermäßigte Eintrittspreise: bei Familienkarten (Ehepaar oder Alleinerziehende + mind. 1 Kind) für das Freibad 20 %, bei städt. kulturellen Veranstaltungen: 50 %.
- ermäßigte Gebühren und Elternbeiträge: an der städt. Musikschule 25 %, bei der Kernzeitbetreuung 50 % und bei den Kindergärten 50 %.
Wo erhält man den Familienpass?
Auf Antrag beim Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Besigheim, Frau Bila-Joos, Zimmer 101, Mail: Rente-Soziales@Besigheim.de und in der Bürgerinformation oder in der Verwaltungsstelle Ottmarsheim.
Gerne können Sie den Antrag vorab herunterladen und ausfüllen.
Antrag zum Download .... (951 KiB)
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