Leistungen

Gewerbe anmelden

Was ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO)?

Gewerbe ist jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.

Zudem müssen Sie sich mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen und die gewerbliche Betätigung muss gesellschaftlich anerkannt sein; "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

Keine Gewerbe sind:

  • die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • die wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Stelle die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

 

Wer muss die Anmeldung des Gewerbes anzeigen?

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten

  • gewerblich in der Stadt Besigheim tätig werden (gilt auch bei Betriebsverlegungen von einer anderen Gemeinde) oder
  • eine gewerbliche Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle betreiben.

 

Verfahrensablauf

Die Gewerbeanmeldung kann

bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Nach Prüfung Ihrer elektronischen Gewerbeanmeldung erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Anmeldung zusammen mit dem Gebührenbescheid innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Anzeige erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen weiter wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht oder die Berufsgenossenschaft.

Hinweis: Ist eine Zulassung für Ihr Gewerbe erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das gleiche gilt, wenn ein Gewerbe von einer ausländischen juristischen Person begonnen wird, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Beginn der Gewerbetätigkeit anmelden. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, unvollständig, mit falschen Angaben oder unterbleibt sie ganz, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  1. Angabe der notwendigen Daten
  2. amtliches Ausweisdokument
  3. ggfs. eine schriftliche Vollmacht
  4. aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  5. bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

Hinweis: In bestimmten Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen oder Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich dazu vorab bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Für die Gewerbeanmeldung entsteht eine Gebühr in Höhe von 20,00 € (s. Ziff. 12.1.1 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Besigheim).

Hinweise

Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben.

Vertiefende Informationen

Achtung: Zusätzliche Besonderheiten gelten bei überwachungs- oder genehmigungsbedürftigen Gewerben.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier: Merkblatt zu Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen. verwendet in: - LL Erlaubnispflichtige Gewerbe - VB Überwachungsbedürftiges Gewerbe oder direkt bei der zuständigen Stelle.

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

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