Leistungen

Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen

Was ist eine Gewerbezentralregisterauskunft?

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister informiert darüber, ob eine juristische Person oder eine natürliche Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchten oder zur Vorlage bei einer amtlichen Überprüfung.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Zuständige Stelle

  • wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
  • wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind als Betriebsinhaber selbst oder als dessen Bevollmächtigter zur Antragstellung befugt.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der o.g. zuständigen Stelle beantragen:

  • für natürliche Personen:
    • Sie müssen den Antrag selbst stellen oder
    • Ihr gesetzlicher Vertreterin stellt den Antrag für Sie
  • für juristische Personen:
    • der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter des Gewerbebetriebes gestellt werden

 

Wenn Sie die Auskunft online beim Bundesamt für Justiz beantragen möchten:

  • gehen Sie auf das Online-Portal des Bundesamts für Justiz und folgen Sie den Anweisungen
  • das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben. 

 

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben. 

 

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag oder verwenden Sie diesen Vordruck.
  • senden Sie den Antrag an die o.g. zuständige Stelle. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein
  • der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt
  • das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben. 

 

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

für natürliche Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung:
    • amtliches Ausweisdokument
    • ggfs. schrifltiche Vollmacht
    • Angabe Verwendungszweck
  • bei schriftlicher Antragstellung:
    • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
    • unterschriebener Antragsvordruck
    • Angabe Verwendungszweck
  • bei elektronischer Antragstellung:
    • elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist

 

für juristische Personen:

  • bei persönlicher Antragstellung:
    • amtliches Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters
    • Angabe Verwendungszweck
  • bei schriftlicher Antragstellung:
    • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Gewerbebetriebs
    • unterschriebener Antragsvordruck
    • Angabe des Verwendungszwecks
  • bei elektronischer Antragstellung:
    • elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion des gesetzlichen Vertreters des Gewerbebetriebs
  •  gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist

Kosten

13,00 € je Aukunft

Rechtsgrundlage: Anlage zu § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungskostengesetzes (JVKostG)

Bearbeitungsdauer

10 - 15 Werktage

Hinweise

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, das sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. → Auskunft aus dem Gewerberegister

Freigabevermerk

Bearbeitung und Freigabe am 16.05.2022 von: Stadt Besigheim, Sachgebiet Digitalisierung

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

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Montag und Dienstag
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Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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