Leistungen

Kindertagespflegeperson werden

Sie möchten sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen?
Dann füllen Sie bitte dieses Onlineformular vollständig aus und laden Sie am Ende des Formulars folgende Dokumente hoch:

  • Ihr Schulabschlusszeugnis
  • Ihren aktuellen tabellarischen Lebenslauf
  • Ihr Motivationsschreiben

Die Anforderungen und einen Vordruck für das Motivationsschreiben finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.

Das vollständig ausgefüllte Onlineformular, die genannten Unterlagen und der Besuch einer unserer Infoveranstaltungen sind Voraussetzung für Gespräche mit Ihnen, um Ihre Eignung als Tagespflegeperson nach § 43 SGB VIII feststellen zu können. Termine für die kommenden Infoveranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Ihre Sachkompetenz und Ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Verfahrensablauf

Sie besuchen zunächst eine unserer Infoveranstaltungen. Informationen und Termine finden Sie auf unserer Homepage: www.tageseltern-lb.de

Nach dem Besuch der Infoveranstaltung und bei Vorliegen der oben genannten Unterlagen findet ein Eignungsgespräch mit der für Sie zuständigen pädagogischen Fachberatung im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung statt.
Über alle weiteren notwendigen Schritte informiert Sie Ihre pädagogische Fachberatung.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Schulabschlusszeugnis
  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Kosten

Im Rahmen der Eignungsüberprüfung entstehen Kosten für Nachweise (Führungszeugnis/se, Hygienebelehrung nach §43 IfSG etc.). Nähere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer pädagogischen Fachberatung. Die Qualifizierungskurse werden kostenlos angeboten.

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
  • 43 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erlaubnis zur Kindertagespflege)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
  • 23 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
  • § 98 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erhebung über "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege")

Freigabevermerk

07.08.2023

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

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