Organe eines Vereins

Jeder Verein muss einen Vorstand haben. Als eigenständige Rechtspersönlichkeit benötigt er ein Organ, das unabhängig von seinem Mitgliederbestand für ihn handeln kann.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Oberstes Organ eines Vereins ist nach der gesetzlichen Grundkonzeption die Mitgliederversammlung. Durch sie können alle Angelegenheiten eines Vereins, die nicht vom Vorstand oder anderen Organen erledigt werden, geregelt werden. Damit können die Mitglieder eines Vereins direkten Einfluss auf das Vereinsleben und die Entscheidungen nehmen.

Weitere Organe sind etwa ein Beirat, ein Kuratorium oder beispielsweise ein Präsidium. Sie können durch die Satzung beliebig eingesetzt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. Dies ist möglich, solange nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, vor allem nicht gegen die Vertretungsmacht des Vorstandes.

Freigabevermerk

10.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....