Privatperson als Vormund

Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.

Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.

Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
  • die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
  • Alter (über 60 Jahre)
  • Krankheit oder Gebrechen
  • Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
    wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt

Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 07.07.2023 freigegeben.

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Bürgerinformation und Gästeservice
Marktplatz 12
74354 Besigheim
Telefon (0 71 43) 80 78-0
Fax (0 71 43) 80 78-289

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Dienstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag
Bürgerinfo: 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ämter:   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
             14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Bürgerinfo in den Sommermonaten 01.04.-29.10.:
Freitags von 15.00 - 19.00 Uhr und
Samstags vom 09.00 - 12.00 Uhr 

Gäste-Info
tourismus@besigheim.de

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....