Amtliche Bekanntmachung

Stadtkernsanierung

Die Stadt Besigheim führt im Stadtkern seit Jahrzehnten erfolgreich Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände, z. B. schlechte Bausubstanz oder unzureichende Erschließung, mit dem Ziel der Anpassung an aktuelle Anforderungen und der funktionalen Stärkung der zentralen Bereiche durch. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erhält die Stadt vom Land Baden-Württemberg anteilig Finanzhilfen aus der Städtebauförderung.

Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg: www.mfw.baden-wuerttemberg.de

Kontakt/Beratung

Eine unverbindliche und für Sie kostenfreie Beratung bei privaten Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen erhalten Sie von der Stadt

Amt für Stadtentwicklung, Wohnungsbau und Umwelt
Frau Eckert-Maier
Marktplatz 12
74354 Besigheim
E-Mail: h.eckert-maier@besigheim.de
Telefon: (07143) 8078-221Telefax: (07143) 8078-289

und dem Sanierungsbetreuer

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS)
Frau Waischnor
Hohenzollernstraße 12-14
71638 Ludwigsburg
E-Mail: maike.waischnor@wuestenrot.de
Telefon: (07141) 149-281Telefax: (07141) 149-160

Homepage der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH: www.whs-wuestenrot.de

Gerne stehen wir Ihnen auch für allgemeine Fragen und Anregungen zum Sanierungsverfahren zur Verfügung.

Sanierungsgebiet „Stadtkern III“​

Das Sanierungsgebiet wurde am 24.06.2008 durch den Gemeinderat per Satzung beschlossen und am 03.07.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) wurde nicht ausgeschlossen. Für die Erreichung der Sanierungsziele erhält die Stadt Besigheim bis zum Ende des Bewilligungszeitraums am 31.12.2016 Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm (LSP). Das Land Baden-Württemberg trägt 60 % des bewilligten Förderrahmens, der Eigenanteil der Stadt Besigheim beträgt 40 %.

Ziele der Sanierung…

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen haben u. a. deutlichen Handlungsbedarf bei städtischen Gebäuden und im öffentlichen Raum aufgezeigt. Die Sanierungsziele zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände sind u. a.:

  • Erhaltende Erneuerung der vorhandenen historischen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung der Gebäude;
  • Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion;
  • Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes durch Umgestaltung von Straßen-, Platz- und Grünflächen;
  • Umgestaltung der Durchgangsstraße Haupt-/Bügelestorstraße;
  • Verbesserung der Stellplatzsituation.

Im Rahmen der laufenden Sanierung konnten zentrale Sanierungsziele bereits umgesetzt werden. Die Haupt-/Bügelestorstraße wurde umgestaltet sowie das Areal „Auf dem Kies“ neu geordnet und gestaltet, einschließlich der Errichtung von zusätzlichen öffentlichen Stellplätzen im Stadtkern.

Wichtig für Sie als Eigentümer…

In die Grundbücher aller im Sanierungsgebiet gelegener Grundstücke wurde ein Sanierungsvermerk eingetragen. Der Sanierungsvermerk dokumentiert die Lage der Grundstücke in einem Sanierungsgebiet. Da die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB nicht ausgeschlossen wurde, unterliegen bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge wie z. B. Grundstücksverkäufe, Grundstücksteilungen, Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Nutzungsänderungen der besonderen Sanierungsgenehmigung. Dadurch wird sichergestellt, dass für den Zeitraum der Sanierung o. g. Vorhaben nicht ohne Kenntnis der Stadt Besigheim erfolgen und gewährleistet, dass negative Folgen für die Durchführung der Sanierung oder die Erreichung der Ziele ausgeschlossen werden können. Nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsmaßnahme und Aufhebung der Sanierungssatzung per Gemeinderatsbeschluss wird die Stadt Besigheim den Austrag der Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern veranlassen.

Aufgrund der umfangreichen öffentlichen Maßnahmen und der vom Land nur in begrenztem Umfang bewilligten Mittel, können im Rahmen der Sanierung für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen (u. a. Modernisierung / Instandsetzung und Abbruch von Gebäuden) nur in Einzelfällen Zuschüsse gewährt werden. Ein Anspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Für Sie als Eigentümer eines Grundstücks im Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) geltend zu machen. Dazu ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein Modernisierungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu schließen.

In Vorbereitung auf einen Modernisierungsvertrag sind folgende Schritte erforderlich:

  • Vorgespräch mit dem Sanierungsbetreuer, ob die beabsichtigte Maßnahme den Sanierungszielen entspricht und in welcher Form dem Eigentümer eine Unterstützung gewährt werden kann;
  • Vorlage einer Maßnahmenbeschreibung sowie von mindestens 3 Angeboten je Gewerk. Bei umfangreichen Maßnahmen sind ggf. eine fachmännische Kostenschätzung sowie Pläne erforderlich;
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen durch den Sanierungsbetreuer;
  • Abstimmung der Maßnahme mit der Stadtverwaltung;
  • ggf. Entscheidung der kommunalen Gremien zum Vorhaben.

Auf Grundlage eines Modernisierungsvertrages kann dem Eigentümer nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und einer entsprechenden Antragstellung des Eigentümers durch die Stadt Besigheim eine Bescheinigung über die erbrachten bescheinigungsfähigen Aufwendungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt werden. Reine Instandhaltungsmaßnahmen, Gebäudeabbrüche und Neubauten können nicht berücksichtigt werden. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Höhe des Einkommens; nähere Auskünfte erteilen hierzu das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater.

Abgrenzungsplan „Stadtkern III“ (428,7 KiB)zum Download.

Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“

Das Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Besigheim in seiner Sitzung am 19.04.2011 per Satzungsbeschluss förmlich festgelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neckar- und Enzboten am 23.04.2011 wurde die Sanierungssatzung rechtsverbindlich. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt; die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wurde nicht ausgeschlossen.

Ziele der Sanierung…

Die Sanierungsziele zur Beseitigung der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten städtebaulichen Missstände sind u. a.:

  • Erweiterung des Nahversorgungsangebotes im Bereich Lebensmittel;
  • Erhalt und Entwicklung der charakteristischen Siedlungsstruktur;
  • Modernisierung von Wohngebäuden;
  • Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.

Wichtig für Sie als Eigentümer…

In die Grundbücher aller im Sanierungsgebiet gelegener Grundstücke wurde ein Sanierungsvermerk eingetragen; bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge unterliegen der besonderen Sanierungsgenehmigung.

Für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ottmarsheim“ besteht grundsätzlich die Möglichkeit für umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden erhöhte steuerliche Abschreibungen gemäß §§ 7h, 10 f und 11a EStG geltend zu machen. Dazu ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein Modernisierungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zu schließen. Weitere Informationen sind den Hinweisen zum Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ zu entnehmen.

Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat die Stadt Besigheim für das Programmjahr 2011 einen Sammelantrag gestellt; insgesamt vier private Modernisierungs- und Umnutzungsmaßnahmen wurden in das Förderprogramm aufgenommen. Die Förderung weiterer Einzelmaßnahmen im Programmjahr 2015 ist unter der Voraussetzung, dass im Herbst 2014 über die Stadt ein Antrag gestellt wird, grundsätzlich möglich. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Programmaufnahme.

Abgrenzungsplan „Ottmarsheim“ (283,3 KiB) zum Download.

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Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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